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Ordnungswidrigkeiten
Leistungsbeschreibung
Allgemeine Beschreibung
Grob unterteilen lassen sich die Ordnungswidrigkeiten wie folgt:
- Allgemeine Ordnungswidrigkeiten (alle außer Straßenverkehr) wie z.B. Verstöße nach dem Gaststättengesetz, dem Immissionsschutzgesetz, dem Sonn- und Feiertagsgesetz, dem Meldegesetz, dem Personalausweisgesetz, dem Landeshundegesetz, den Ortssatzungen fallen in die Zuständigkeit der Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind z.B. zuständig für Landesbauordnung, Schulgesetz, Abfallgesetz, Aufenthaltsgesetz, Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, Waffengesetz, Jugendschutzgesetz (Ausgabe von alkoholischen Getränken), Wohngeldgesetz, Unterhaltsvorschussgesetz usw.
- Ruhender Verkehr (Halte- und Parkverstöße), Verstöße nach der StraßenverkehrsordnungDie Kommunen überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Auskünfte hierzu erteilt die jeweils zuständige Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung.
- Fließender Verkehr (insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, Unfälle, Alkohol), Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung. Die Überwachung des fließenden Verkehrs fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Polizei. Einige Kommunen in Rheinland-Pfalz nehmen diese Aufgabe im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung wahr.
Im Zuständigkeitsbereich der Polizei ist eine 'Zentrale Bußgeldstelle Speyer" eingerichtet.
Umfangreiche Informationen zum Themenkomplex "Ordnungswidrigkeiten" erhalten sie --> hier