Tierhaltung, Tierschutz

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." 


    Dies ist Grundsatz des Tierschutzgesetzes, das zuletzt 2014 novelliert wurde.


    Das Tierschutzgesetz gilt für alle Wirbeltiere, gleichgültig ob sie vom Menschen genutzt werden oder freilebend sind.


    Jeder Einzelne trägt Verantwortung für die Tiere; sei es als Halter von Nutz- oder Heimtieren oder als Verbraucher, der mit dem Warenkorb Einfluss auf die Haltungsbedingungen der Tiere nimmt, deren Produkte er kauft. Vorrangig bleibt damit der persönliche Einsatz jedes Einzelnen.


    Allgemeine Informationen zur Tierhaltung, zum Tierschutz finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Lebensmittel und Verbraucherschutz.


    Spezielle Informationen zur Haltung und Zucht bestimmter Haustiere erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums unter -->Ministerium -->Landwirtschaft & Ländliche Räume -->Tier

     
    An wen muss ich mich wenden?

    • Kreisverwaltung
     

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