- Aktuelles
- Neuigkeiten
- Veranstaltungen
- Amtsblatt
- Stellenangebote
- Bekanntmachungen
- Bekanntmachungen Kita-Referat
- Bekanntmachungen der unteren Wasserbehörde
- Bekanntmachungen / Auslegungen der unteren Immissionsschutzbehörde
- Bekanntmachungen nach UVPG - Wasserrecht
- Bekanntmachungen nach UVPG - BImSchG
- Öffentliche Ausschreibung der Lokalen Aktionsgruppe Donnersberger und Lautrer Land e.V.
- Archiv (alte und abgelaufene Bekanntmachungen)
- Ausschreibungen
- Bürgerservice & Verwaltung
- Themenwelt
- Abfallentsorgung & -wirtschaft
- Bauen
- Bildung und Schulen
- Brand- und Katastrophenfall, Notfälle
- Ehrenamt, Vereine & Kultur
- Gesundheit
- Gleichstellung
- Jugend, Familie und Sport
- KFZ und Verkehr
- Nahverkehr / Mobilität
- Natur- und Umweltschutz
- Recht und Ordnung
- Soziales und Ausländerbehörde
- Verwaltung & Finanzen
- Veterinärwesen & Landwirtschaft
- Wirtschaft, Kreisentwicklung & Energie
- Leistungen
- Formulare
- Mitarbeitende
- Bankverbindungen
- Online-Services
- Online-Terminvergabe
- Abteilungen & Verwaltungsgliederung
- Kontakt & Öffnungszeiten
- Themenwelt
- Landkreis & Politik
Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.
Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.
Gefördert wird:
- der Bau einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuen Eigenheimen/Eigentumswohnungen,
- die Modernisierung einschließlich alten- und behindertengerechte Anpassung,
- Erwerb bestehender Eigenheime/Eigentumswohnungen.
Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.
Spezielle Hinweise für - Kreis DonnersbergkreisZusätzliche Angaben der Kreisverwaltung Donnersbergkreis:
- Antragstellung bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Untere Bauaufsichtsbehörde
- Die Kreisverwaltung Donnersbergkreis wird eine Überprüfung vornehmen, ob Sie zum berechtigten Personenkreis gehören und ob Sie die Einkommensgrenze sowie die Wohnungsgröße einhalten können. Außerdem wird die für Sie maßgebende Förderquote festgelegt.
- Die von der Kreisverwaltung Donnersbergkreis erteilte Förderbestätigung wird zusammen mit einer Kopie Ihres Darlehensantrages sowie allen weiteren erforderlichen Unterlagen der Investitions- und Strukturbank in Mainz vorgelegt. Diese wird dann den Darlehensvertrag mit Ihnen abschließen.
- siehe hierzu auch https://isb.rlp.de/foerderung/701-702-703.html#tab12062-0
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis DonnersbergkreisWelche Gebühren fallen an?
In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.
Rechtsgrundlage
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Ariane BarbarinoReferatsleitung Wirtschaftsförderung, Kreisentwicklung, allgemeine Bauverwaltung
- Frau Milena Hahnenberger
- Frau Lilia Strese