- Aktuelles
- Neuigkeiten
- Veranstaltungen
- Amtsblatt
- Stellenangebote
- Bekanntmachungen
- Bekanntmachungen Kita-Referat
- Bekanntmachungen der unteren Wasserbehörde
- Bekanntmachungen / Auslegungen der unteren Immissionsschutzbehörde
- Bekanntmachungen nach UVPG - Wasserrecht
- Bekanntmachungen nach UVPG - BImSchG
- Öffentliche Ausschreibung der Lokalen Aktionsgruppe Donnersberger und Lautrer Land e.V.
- Archiv (alte und abgelaufene Bekanntmachungen)
- Ausschreibungen
- Bürgerservice & Verwaltung
- Themenwelt
- Abfallentsorgung & -wirtschaft
- Bauen
- Bildung und Schulen
- Brand- und Katastrophenfall, Notfälle
- Ehrenamt, Vereine & Kultur
- Gesundheit
- Gleichstellung
- Jugend, Familie und Sport
- KFZ und Verkehr
- Nahverkehr / Mobilität
- Natur- und Umweltschutz
- Recht und Ordnung
- Soziales und Ausländerbehörde
- Verwaltung & Finanzen
- Veterinärwesen & Landwirtschaft
- Wirtschaft, Kreisentwicklung & Energie
- Leistungen
- Formulare
- Mitarbeitende
- Bankverbindungen
- Online-Services
- Online-Terminvergabe
- Abteilungen & Verwaltungsgliederung
- Kontakt & Öffnungszeiten
- Themenwelt
- Landkreis & Politik
Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
Leistungsbeschreibung
Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden aus wasserrechtlicher Sicht als Erdaufschlüsse bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung planen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde vor Beginn der Arbeiten beantragen.
Eine Erlaubnis ist für folgende Vorhabenszwecke notwendig:
- geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde,
- geothermische Nutzung mit Grundwasserwärmepumpen-Anlagenbau und -betrieb,
- geothermische Aufschlusszwecke (sonstige).
Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Wasserbehörde die Erlaubnis erteilt hat.
Welche Wasserbehörde für Ihr Vorhaben zuständig ist, ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.
Rechtsgrundlage
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Anna Borck
- Frau Karolin Rothley
- Frau Stephanie SchäferReferatsleitung Referat Natur- und Umweltschutz
- Frau Monika Steingaß