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Erdaufschluss - unbeabsichtigte Grundwassererschließung melden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden. Die Anzeige ist in jedem Fall notwendig, unabhängig davon, ob die Bohrung vorher bei der zuständigen Behörde gemeldet wurde oder nicht.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn Sie unbeabsichtigt Grundwasser erschließen, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.
Rechtsgrundlage
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Anna Borck
- Frau Karolin Rothley
- Frau Stephanie SchäferReferatsleitung Referat Natur- und Umweltschutz
- Frau Monika Steingaß