Hinweisgeberschutzgesetz

  • Leistungsbeschreibung

    Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Personen, die auf Unregelmäßigkeiten oder Rechtsverstöße aufmerksam machen. Durch die Meldung von Vergehen können wir unsere Organisation transparenter und integerer gestalten.

    Das Hinweisgeberschutzgesetz gewährleistet, dass Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Repressalien und Benachteiligungen geschützt sind. Sie haben das Recht, anonym zu bleiben und ihre Identität wird nicht preisgegeben. Darüber hinaus sind Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor rechtlichen Konsequenzen geschützt, wenn sie in gutem Glauben handeln und keine vorsätzlichen Falschmeldungen abgeben.

    Der Kreisverwaltung ist es ein wichtiges Anliegen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter integer handeln und die Gesetze sowie die innerbetrieblichen Richtlinien einhalten. Um dies zu gewährleisten, haben wir einen Onlinedienst eingerichtet, über den Sie anonym oder mit Nennung Ihres Namens Hinweise auf Vergehen von Mitarbeitenden melden können.

    Mithilfe des Onlinedienstes können Sie uns Hinweise auf folgende Themen geben:

    • Korruption
    • Geldwäsche
    • Mobbing/Belästigung
    • Rechtsverstöße
    • Andere Unregelmäßigkeiten

    Ihre Meldung wird vertraulich behandelt und anonym, wenn Sie dies wünschen. Wir garantieren, dass Sie keine Nachteile durch die Meldung eines Vergehens erleiden werden.

    Wenn Sie einen Hinweis auf ein Vergehen melden möchten, nutzen Sie bitte unseren Onlinedienst. Wir werden Ihre Meldung sorgfältig prüfen und die notwendigen Schritte einleiten, um die Integrität unserer Organisation zu gewährleisten.



  • Rechtsgrundlage

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über die E-Mail-Adresse webseite@donnersberg.de zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern