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Hinweisgeberschutzgesetz
Leistungsbeschreibung
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Personen, die auf Unregelmäßigkeiten oder Rechtsverstöße aufmerksam machen. Durch die Meldung von Vergehen können wir unsere Organisation transparenter und integerer gestalten.
Das Hinweisgeberschutzgesetz gewährleistet, dass Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Repressalien und Benachteiligungen geschützt sind. Sie haben das Recht, anonym zu bleiben und ihre Identität wird nicht preisgegeben. Darüber hinaus sind Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor rechtlichen Konsequenzen geschützt, wenn sie in gutem Glauben handeln und keine vorsätzlichen Falschmeldungen abgeben.
Der Kreisverwaltung ist es ein wichtiges Anliegen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter integer handeln und die Gesetze sowie die innerbetrieblichen Richtlinien einhalten. Um dies zu gewährleisten, haben wir einen Onlinedienst eingerichtet, über den Sie anonym oder mit Nennung Ihres Namens Hinweise auf Vergehen von Mitarbeitenden melden können.
Mithilfe des Onlinedienstes können Sie uns Hinweise auf folgende Themen geben:
- Korruption
- Geldwäsche
- Mobbing/Belästigung
- Rechtsverstöße
- Andere Unregelmäßigkeiten
Ihre Meldung wird vertraulich behandelt und anonym, wenn Sie dies wünschen. Wir garantieren, dass Sie keine Nachteile durch die Meldung eines Vergehens erleiden werden.
Wenn Sie einen Hinweis auf ein Vergehen melden möchten, nutzen Sie bitte unseren Onlinedienst. Wir werden Ihre Meldung sorgfältig prüfen und die notwendigen Schritte einleiten, um die Integrität unserer Organisation zu gewährleisten.
Rechtsgrundlage