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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
Leistungsbeschreibung
Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schw ierigkei ten erhalten.
Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen Voraussetzungen für die Hilfe währung geklärt werden. Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu erst genommen werden müssen, informiert. Sollten Sie folgende Vo raussetzungen erfüllen, können unter Um ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei ten gewährt werden:-
Besondere Lebensverhältnisse:
- keine oder keine ausreichende Wohnung
- ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
- gewaltgeprägte Lebensumstände
- Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
- vergleichbare nachteilige Umstände
-
Soziale Schwierigkeiten
:
- Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
- Finden eines Arbeitsplatzes
- Erhalt eines Arbeitsplatzes
- familiäre oder andere soz iale Beziehungen
- Straffälligkeit
Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun gen bekommen :
- Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
- Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Woh nung
- Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
- Hilfen zur Schul - bzw. Berufsausbildung
- Geld - und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei stationärer Unterbring ung
-
Besondere Lebensverhältnisse:
Verfahrensablauf
- Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonde rer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine ent sprechende Kontakta nfrage gestellt werden.
- Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungs möglichkeiten besprochen werden.
- Auch mögliche vorran gige Leistungen können hier bespro chen werden.
- Mögliche Hilfen sind unter anderem : Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
- Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be- sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt si nd, kann im Be ratungsgespräch besprochen werden.
Voraussetzungen
Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun gen notwendig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel keine Unterlagen erforderlich
Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfor dern.Welche Gebühren fallen an?
Kostenart: kostenlos
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt folgende Hinweise:
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen.