Gleichstellung

Gleichstellungsstelle

Symbolbild für Gleichstellung: eine Waage, auf der eine männliche und weibliche Figur an den Enden stehen 
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." - (Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2)





Das heißt: Die Chancengleichheit der Geschlechter ist Verfassungsauftrag!

Chancengleichheit ist eine Grundvoraussetzung für eine starke Gesellschaft – und damit für eine starke Demokratie. Doch dazu müssen sich Rollenbilder und gesellschaftliche Strukturen ändern.

Die Gleichstellungsbeauftragte hat sowohl die Funktion der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten (nach der Landkreisordnung) als auch der internen, behördlichen Gleichstellungsbeauftragten (nach dem Landesgleichstellungsgesetz) inne. 

Sie ist damit in allen frauenrelevanten Fragen Ansprechpartnerin für die Bürgerinnen des Donnersbergkreises sowie für die Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung.


Informationen zur Gleichstellung


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