Natur- und Umweltschutz

Natur- und Umweltschutz

Hier finden Sie umfassende Informationen zu Umwelt- und Naturschutz, Wasser- und Bodenschutz sowie Immissions- und Landschaftsschutz. Ob es um den Schutz von Biotopen, Gewässeraufsicht, die Beantragung von Bodennutzungsgenehmigungen oder den Artenschutz geht – diese Seite bietet Ihnen alle relevanten Hinweise und Antragsmöglichkeiten. Zudem erhalten Sie Informationen zu Umweltprüfungen, Emissionsschutz sowie zur Sicherstellung der Wasserversorgung.

  • Erdwärmesonden

    Die Nutzung von Erdwärme für Warmwasser, Heizung und zur passiven Kühlung mithilfe von Erdwärmesonden erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Erdwärmesonden werden in einer Tiefe von wenigen Metern bis über hundert Meter installiert und gewinnen Energie, indem sie die Wärme des mit Grundwasser gefüllten Gesteinsbereichs aufnehmen. Dabei ist ein verantwortungsvoller Umgang mit der Ressource Grundwasser unerlässlich.

    Wer darüber nachdenkt, eine Erdwärmesondenanlage auf seinem Grundstück zu errichten, den berät die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung gerne. Durch die Beratung gewinnt der Bauherr Rechtssicherheit für sein Vorhaben. Grundsätzlich ist der Bau und Betrieb einer Erdwärmesondenanlage erlaubnispflichtig. Mit den Ausführungsarbeiten der Bohrungen sind ausschließlich qualifizierte Bohrunternehmen zu beauftragen (Hinweise dazu im DVGW - Arbeitsblatt W 120-2).

    Bitte beachten Sie, dass nach § 103 Abs. 1 Landeswassergesetz ab einer Heizleistung der Erdwärmesondenanlage > 20 kW die erforderlichen Pläne und Unterlagen von einer fachkundigen Person zu erstellen sind, die in einer von einer Ingenieurkammer geführten Liste eingetragen ist (Fachbereich 7.8 Erdwärme). Bei Erdwärmesondenanlagen > 30 kW Heizleistung oder z.B. mehr als 5 Bohrungen sind zusätzliche Nachweise erforderlich.

    Nähere Informationen zur Geothermie finden Sie auf der Website des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz. Dort können Sie online-Karten, den Leitfaden zur oberflächennahen Geothermie, die Mindestanforderungen zum Bau von Erdwärmesonden und die Arbeitshilfe für die Erstellung von Planungsgrundlagen für die Nutzung von Erdwärmekollektoren und zur Wärmeleitfähigkeit des Bodens einsehen.

    Für Anträge auf Errichtung von Erdwärmesonden ist im Leitfaden ein entsprechender Vordruck enthalten, aus dem hervorgeht, welche Angaben für das Erlaubnisverfahren benötigt werden. 

    Für die Errichtung von Erdwärmekollektoren finden Sie in dem Merkblatt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd weitere Informationen.

    Erdwärmesondenanlagen innerhalb oder randlich von Hangrutschungsgebieten, Altstandorten bzw. im Bereich von Grundwasser-/Bodenverunreinigungen und Wasserschutzgebieten Zone III sind im Regelfall nicht zulassungsfähig. Mit zusätzlichen Anforderungen ist in Wasserschutzgebieten Zone III b zu rechnen.

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