Das Veterinäramt informiert: 
Aktuelles für Jägerinnen und Jäger

Aktuelles Dezember 2025:

Afrikanische Schweinepest (ASP) Vorsorge 

Die Früherkennung stellt das Schlüsselelement bei der erfolgreichen Bekämpfung der ASP dar! Jeder Wildschweinkadaver, jedes verunfallte Wildschein sowie jedes erlegte Wildschwein, das sich vor dem Schuss auffällig verhält oder Auffälligkeiten an den Organen aufweist, muss beprobt werden.

Vorfrankierte Entnahmesets sind kostenfrei im Veterinäramt erhältlich und können zu den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Donnersbergkreis abgeholt werden.


Durchführung des Monitorings auf das Virus der Klassischen Schweinepest (KSP)

Gesund erlegte Wildschweine sind zur Untersuchung auf KSP grundsätzlich nach einem Stichprobenschlüssel zu beproben. Dieser Stichprobenschlüssel wird vom Veterinäramt erstellt und soll sicherstellen, dass die Proben über das Jahr und die Fläche des jeweiligen Landkreises inklusive der Gebiete der kreisfreien Städte verteilt gezogen werden. Hierdurch bleibt die Zahl der eingesendeten Proben einerseits überschau- und nachvollziehbar, andererseits bleibt gewährleistet, dass statistisch ausreichend viele Untersuchungen durchgeführt werden.

Das Veterinäramt wird im Januar 2026 die Verteilung der KSP-Proben im Sinne dieses Stichprobenschlüssels an die Jagdpächter kommunizieren. 

Weiterführende Informationen zur ASP sind hier zu finden.


Trichinenuntersuchung und Mitteilung der KSP/ASP Befunde während der Schließtage der Kreisverwaltung am 22.12.2025, 29.12.2025 und 05.01.2026

Das Veterinäramt führt auch während der Schließtage des Kreishauses die Trichinenuntersuchung durch. Aufgrund der Weihnachtsfeiertage entfallen am Mittwoch den 24.12.2025 sowie am 31.12.2025 die Trichinenuntersuchungen. Wir nehmen unseren regulären Betrieb wieder ab dem 05.01.2026 auf.

Wenn die Proben an den Untersuchungstagen bis 9:30 Uhr abgegeben werden, gelten sie ab 15:00 Uhr als frei von Trichinen. Bei Proben von Wildschweinen aus Sperrzone I muss die Mitteilung des negativen ASP-Ergebnisses abgewartet werden.


Tollwutmonitoring im Jahr 2026

Auch 2026 sind die Jagdausübungsberechtigten verpflichtet (§ 3a Satz 2 Tollwut-VO), alle verendet aufgefundenen (gerade auch die verunfallten) sowie kranke, abgekommene, verhaltensgestörte oder anderweitig auffällige erlegte wildlebende Füchse, Marderhunde und Waschbären nach näherer Anweisung der für den Fundort örtlich zuständigen Kreisverwaltung oder dem Landesuntersuchungsamt (LUA), Institut für Tierseuchendiagnostik, Blücherstr. 34, 56073 Koblenz zuzuleiten. Mit dem Tier sind die entsprechenden Angaben auf dem „Antrag zur Untersuchung auf Tollwut“ mitzuteilen (zu finden auf der Homepage des LUA (https://lua.rlp.de) unter Service è  Downloads è Tierseuchen & Tiergesundheit. Für die Untersuchung ist der gesamte Tierkörper im Balg einzusenden.

Den Jagdausübungsberechtigten wird je anerkanntem Indikatortier eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50,- € für den Aufwand des Einsammelns, des vorschriftsmäßigen Verpackens, des Ausfüllens des Begleitscheins und des Transportierens, bzw. Versendens gezahlt. Über die Entschädigungsfähigkeit entscheidet das LUA. Die Entschädigungsfähigkeit für Indikatortiere gilt maximal für vier Wochen nach dem Auffinden oder Erlegen. Die Kosten für die Untersuchung und die pauschale Entschädigung trägt das Land.


Informationen der Jagdbehörde

Die untere Jagdbehörde erinnert an die möglicherweise anstehende Jagdscheinverlängerung.

Es gibt den Online-Service „Beantragung eines Jagdscheins“. Hier können Sie neben der Neuerteilung eines Jagdscheines auch die Verlängerung Ihres Jagdscheines einfach und bequem von zuhause am Laptop oder dem Smartphone beantragen.

Alternativ können Sie auch das gewohnte Antragsformular und den Nachweis über eine Jagdhaftpflichtversicherung per E-Mail (farendt@donnersberg.de) oder Post an uns versenden.

Die Bearbeitung von Anträgen der Jagdverlängerung nimmt erfahrungsgemäß etwas Zeit in Anspruch. Bitte planen Sie dies ein und reichen Sie Ihre Unterlagen frühzeitig ein.

Bei Fragen zur Beantragung bzw. der Verlängerung des Jagdscheines oder weiteren jagdrechtlichen Fragen stehen wir Ihnen auch telefonisch (06352 710-111) zu Verfügung.


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