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Das Veterinäramt informiert:
Aktuelles für Jägerinnen und Jäger
Aktuelles Januar 2026:
Wichtige Information zur Bestellung und Abholung von Trichinenprobenentnahmesets
Wenn Sie als beliehener Jäger bzw. beliehene Jägerin eine Person beauftragen, Trichinenprobenentnahmesets im Veterinäramt für Sie abzuholen, dann kündigen Sie dies bitte vorab per Mail im Veterinäramt an und benennen Sie die beauftragte Person namentlich, alternativ können Sie der beauftragten Person auch eine Vollmacht ausstellen.
Allgemeiner Hinweis zur Übermittlung der Trichinenprobenuntersuchungsergebnisse
Die regulären Trichinenprobenuntersuchungstage sind jeweils Montag und Mittwoch. Wenn die Trichinenproben am Untersuchungstag bis spätestens 9.30 Uhr abgegeben wurden, dann gelten sie ab 15 Uhr als frei von Trichinen. Im Falle eines zweifelhaften oder positiven Befundes wird das Veterinäramt Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Bei Trichinenproben von Wildschweinen aus der ASP-Sperrzone I muss die Mitteilung des negativen ASP-Untersuchungsergebnisses abgewartet werden, diese Mitteilung erfolgt telefonisch oder per Mail durch das Veterinäramt.
Afrikanische Schweinepest (ASP) Vorsorge
Die Früherkennung stellt das Schlüsselelement bei der erfolgreichen Bekämpfung der ASP dar! Jeder Wildschweinkadaver, jedes verunfallte Wildschein sowie jedes erlegte Wildschwein, das sich vor dem Schuss auffällig verhält oder Auffälligkeiten an den Organen aufweist, muss beprobt werden.
Vorfrankierte Entnahmesets sind kostenfrei im Veterinäramt erhältlich und können zu den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Donnersbergkreis abgeholt werden.
Durchführung des Monitorings auf das Virus der Klassischen Schweinepest (KSP)
Gesund erlegte Wildschweine sind zur Untersuchung auf KSP grundsätzlich nach einem Stichprobenschlüssel zu beproben. Dieser Stichprobenschlüssel wird vom Veterinäramt erstellt und soll sicherstellen, dass die Proben über das Jahr und die Fläche des jeweiligen Landkreises inklusive der Gebiete der kreisfreien Städte verteilt gezogen werden. Hierdurch bleibt die Zahl der eingesendeten Proben einerseits überschau- und nachvollziehbar, andererseits bleibt gewährleistet, dass statistisch ausreichend viele Untersuchungen durchgeführt werden.
Das Veterinäramt wird im Januar 2026 die Verteilung der KSP-Proben im Sinne dieses Stichprobenschlüssels an die Jagdpächter kommunizieren.
Weiterführende Informationen zur ASP sind hier zu finden.
Tollwutmonitoring im Jahr 2026
Auch 2026 sind die Jagdausübungsberechtigten verpflichtet (§ 3a Satz 2 Tollwut-VO), alle verendet aufgefundenen (gerade auch die verunfallten) sowie kranke, abgekommene, verhaltensgestörte oder anderweitig auffällige erlegte wildlebende Füchse, Marderhunde und Waschbären nach näherer Anweisung der für den Fundort örtlich zuständigen Kreisverwaltung oder dem Landesuntersuchungsamt (LUA), Institut für Tierseuchendiagnostik, Blücherstr. 34, 56073 Koblenz zuzuleiten. Mit dem Tier sind die entsprechenden Angaben auf dem „Antrag zur Untersuchung auf Tollwut“ mitzuteilen (zu finden auf der Homepage des LUA (https://lua.rlp.de) unter Service è Downloads è Tierseuchen & Tiergesundheit. Für die Untersuchung ist der gesamte Tierkörper im Balg einzusenden.
Den Jagdausübungsberechtigten wird je anerkanntem Indikatortier eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50,- € für den Aufwand des Einsammelns, des vorschriftsmäßigen Verpackens, des Ausfüllens des Begleitscheins und des Transportierens, bzw. Versendens gezahlt. Über die Entschädigungsfähigkeit entscheidet das LUA. Die Entschädigungsfähigkeit für Indikatortiere gilt maximal für vier Wochen nach dem Auffinden oder Erlegen. Die Kosten für die Untersuchung und die pauschale Entschädigung trägt das Land.
Informationen der Jagdbehörde
Die untere Jagdbehörde erinnert an die möglicherweise anstehende Jagdscheinverlängerung.
Es gibt den Online-Service „Beantragung eines Jagdscheins“. Hier können Sie neben der Neuerteilung eines Jagdscheines auch die Verlängerung Ihres Jagdscheines einfach und bequem von zuhause am Laptop oder dem Smartphone beantragen.
Alternativ können Sie auch das gewohnte Antragsformular und den Nachweis über eine Jagdhaftpflichtversicherung per E-Mail (farendt@donnersberg.de) oder Post an uns versenden.
Die Bearbeitung von Anträgen der Jagdverlängerung nimmt erfahrungsgemäß etwas Zeit in Anspruch. Bitte planen Sie dies ein und reichen Sie Ihre Unterlagen frühzeitig ein.
Bei Fragen zur Beantragung bzw. der Verlängerung des Jagdscheines oder weiteren jagdrechtlichen Fragen stehen wir Ihnen auch telefonisch (06352 710-111) zu Verfügung.
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Dies ist eine Unterseite für das Thema: Landwirtschaft und Veterinärwesen. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
Falls Sie hier nicht die erwartete Leistung oder Information finden, können Sie in der Übersicht der Leistungen der zuständigen Abteilung nachsehen:
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