Fischereirecht

Fischerei

Die Gewässer als Lebensraum und die in ihnen beheimateten Tiere und Pflanzen sind Be-standteile des Naturhaushaltes und damit Lebensgrundlage des Menschen. Schutz, Erhaltung und Fortentwicklung der im Wasser lebenden Tier- und Pflanzenwelt sind zentrale An-liegen des Landesfischereigesetzes und der mit dessen Ausführung Beauftragten.

Derzeit üben in Rheinland-Pfalz etwa 85.000 Anglerinnen und Angler an ca. 27.000 Hektar Wasserfläche die Freizeitfischerei aus. Oberstes Ziel einer naturbewussten Freizeitfischerei muss die Erhaltung von gesunden und artenmäßig ausgewogenen Fischbeständen zur Gewährleistung einer umweltverträglichen und nachhaltigen Fischerei sein.

Um dies sicher zu stellen, obliegt der Kreisverwaltung als unterer Fischereibehörde des Landes, insbesondere

  • Organisation und Durchführung der Fischereiprüfung,
  • die Ausübung der Rechts- und Fachaufsicht über die Fischereigenossenschaften,
  • die Prüfung der Fischereipachtverträge,
  • Verpflichtung und Aufsicht über die Fischereiaufseher,
  • Fachbehördliche Stellungnahmen zu wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren,
  • Prüfung der Eigenfischereibezirke sowie deren Gestaltung und Abrundung.

Der für den Landkreis ehrenamtlich bestellte Kreisfischereiberater berät die untere Fischereibehörde in allen Belangen der Fischerei.




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