Jagdrecht

Jagd

Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.

Die Jagd hat u. a. zum Ziel:

  • einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten und in einem seinen natürlichen Lebensgrundlagen und den landeskulturellen Gegebenheiten angepassten Verhältnis zu entwickeln,
  • die natürlichen Lebensgrundlagen des Wildes zu sichern und zu verbessern,
  • bedrohte Wildarten zu schützen, ihren Bestand zu sichern und zu mehren,
  • Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung durch das Wild zu vermeiden,
  • die wild lebenden Tierarten als wesentlichen Bestandteil der biologischen Vielfalt und des Naturhaushaltes in ihrer Vielfalt zu bewahren,
  • eine naturnahe nachhaltige Nutzungsform zu sichern.

Die untere Jagdbehörde der Kreisverwaltung ist grundsätzlich für alle jagdlichen Themen im Donnersbergkreis zuständig. Hierzu zählen insbesondere

  • das Ausstellen, Verlängern sowie der Entzug von Jagdscheinen,
  • die Organisation und Durchführung der Jägerprüfung,
  • die Ausübung der Rechtsaufsicht über die Jagdgenossenschaften und Hegegemeinschaften,
  • die Prüfung der Jagdpachtverträge und der Abschussvereinbarungen,
  • die erforderliche Neugestaltung von Jagdbezirken (Neuordnung der jagdlichen Grenzen zwischen Jagdbezirken) und
  • die Entscheidung über Anträge auf Befriedung von Grundstücken aus ethischen Gründen.

In allen mit der Jagd in Zusammenhang stehenden Fragen, wird die untere Jagdbehörde vom Kreisjagdmeister, der Ehrenbeamter des Landkreises ist, und vom Kreisjagdbeirat beraten.



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