Mitarbeiter(innen) A - Z

    Hier finden Sie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung. Wählen Sie den von Ihnen gesuchten Mitarbeiter oder die gesuchte Mitarbeiterin direkt aus oder lassen Sie sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Abteilung oder eines Referates anzeigen.


    / Unternehmensstart und Gewerbezulassung / Anmeldepflichten / Gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen

    Leistungsbeschreibung

    Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Sammelstelle betreiben will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit anzuzeigen. Im Falle des Betreibens einer Sammelstelle ist der Ort der Sammelstelle mit anzugeben. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Persönliche Unterlagen
    • Betriebliche Unterlagen

    Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Veterinärbehörde.

    Welche Gebühren fallen an?

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Vor Beginn der gewerbstätigen Ausübung.

    Bitte stellen Sie den Antrag mehrere Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit.

    Rechtsgrundlage

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

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