Das Veterinäramt informiert: Erhöhte Tierseuchengefahr für Geflügelhaltungen

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt die Gefährdungslage für Geflügel und andere Vogelarten in Verbindung mit der weiterhin in Deutschland auftretenden hochpathogenen aviären Influenza als erheblich ein. Aktuelle Zahlen und Informationen zum Newcastle-Krankheitsgeschehen in Deutschland sind im Tierseucheninformationssystem des Friedrich-Loeffler-Instituts sowie auf seiner Homepage Tiergesundheit aktuell – Das FLI informiert über Newcastle-Krankheit zu finden.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Newcastle-Krankheit ungefährlich.

Es handelt sich bei der Newcastle-Krankheit um eine hochansteckende Viruserkrankung, von der vor allem Hühner und Puten betroffen sind. Aber auch andere Vogelarten (z.B. Enten, Gänse, Strauße oder Tauben) sind empfänglich und können das Virus in sich tragen, verbreiten und unter Umständen auch selbst erkranken.

Die Erkrankung richtet nicht nur bei den erkrankten Tieren selbst großen Schaden an, sondern führt auch zu schweren wirtschaftlichen Folgen für Tierhalter und ganze Regionen, denn betroffene Tierbestände müssen sofort getötet werden und es werden großräumige Sperren um den Seuchenherd errichtet. Aufgrund der damit verbundenen Handelsbeschränkungen kommt es zu schwerwiegenden Problemen im Absatz von Tieren und ihren Produkten auf dem Markt.

Die Newcastle-Krankheit zeigt sich bei Geflügel durch allgemeine Schwäche, Atemprobleme, Durchfall, Augenentzündungen, Lähmungen und bei Legehennen durch einen drastischen Rückgang der Legeleistung.

Übertragen wird das Virus durch Körpersekrete (wie beispielsweise Kot und Nasensekrete) erkrankter Tiere. Eine Verbreitung des Virus kann zudem durch Schuhe, Kleidung, Staub oder Stalleinrichtungen erfolgen.


Impfungen auffrischen

Das Veterinäramt fordert daher die Geflügelhalter dringend auf, die für alle Bestandsgrößen vorgeschriebenen Impfungen gegen die Newcastle-Krankheit in ihren Hühner- und Putenbeständen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Weitere Informationen hierzu können Sie auch der Homepage des Landesuntersuchungsamts Rheinland-Pfalz entnehmen: Newcastle-Krankheit (ND) - Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz.


Biosicherheitsmaßnahmen

Zusätzlich sollten bestehende Biosicherheitsmaßnahmen kritisch überprüft und möglichst optimiert werden, mit dem Ziel, das Risiko eines Eintrags oder einer Weiterverbreitung des Virus zu minimieren. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei der Kontrolle von Personenkontakten sowie dem Austausch von Gegenständen zwischen verschiedenen Geflügelhaltungen gelten. Bitte beachten Sie den Flyer des FLI mit entsprechenden Informationen: Newcastle-Krankheit - Flyer Biosicherheit im Stall


Ggf. Laboruntersuchung auf Newcastle-Krankheit veranlassen

Achtung: Auch in Newcastle-geimpften Beständen sollte bei unklaren Todesfällen oder plötzlichen Leistungseinbrüchen neben der Laboruntersuchung auf Geflügelpestviren die Untersuchung auf das Virus der Newcastle-Krankheit veranlasst werden. Eine frühzeitige Diagnose ist entscheidend, um mögliche Ausbrüche schnell zu erkennen und wirksam einzudämmen.


Geflügelhaltungen anmelden

Bitte denken Sie daran, dass sämtliche Geflügelhaltungen – unabhängig von der Größe und dem Nutzungszweck – beim Veterinäramt anzumelden sind. Diese Meldung können Sie auch gern online abgeben:  Onlinemeldung einer Tierhaltung

Seien Sie wachsam und schützen Sie Ihr Geflügel, um Tierleid zu verhindern!

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