Umstrukturierung von Rebflächen: Antragsverfahren Teil 1 2026 für Rebpflanzungen eröffnet

Die Landwirtschaftsbehörde der Kreisverwaltung Donnersbergkreis weist darauf hin, dass die Rodebescheide aus den Vorjahren ihre Gültigkeit verlieren, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Die Flächen müssen dann erneut beantragt werden. Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden.

Im Antrag Teil 1 muss verbindlich eine Maßnahme für die Pflanzung gewählt werden. Die einzelnen Maßnahmen können dem Merkblatt entnommen werden. (Link siehe unten)

Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2 in der entsprechenden Maßnahme, die im Antrag Teil 1 angezeigt wurde. WICHTIG: Hier können nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden.

Die Fertigstellung der Pflanzung und der Unterstützungsvorrichtung muss in 2027 spätestens zum 30. Juni 2027 (einzige Frist) erfolgt sein, da eine Auszahlung des Zuschusses aufgrund des Auslaufens der gegenwärtigen Förderperiode nur bis zum 15.10.2027 erfolgen kann. Später gemeldete und fertiggestellte Vorhaben können nicht gefördert werden.

Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen: https://www.lwk-rlp.de/weinbau/wip

Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, kann über Neuregistrierung ein Antrag auf Zugang ausgefüllt und an die angegebene Nummer gefaxt werden. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen per Post zugestellt.

Die Antragsformulare und das Merkblatt für das Förderverfahren sind auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau RLP verfügbar: https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung. Sie können von dort ausgedruckt und ebenfalls zur Antragstellung genutzt werden.

Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt voraussichtlich im Oktober durch die Kreisverwaltung.

Das Merkblatt sollte unbedingt vor Antragstellung gelesen werden! Es erleichtert die Antragstellung und vermeidet Fehler.

Für Fragen und Auskünfte stehen die Sachbearbeiter Maximilian Beutel (Tel.: 06352-710209) und Lukas Weisbrodt (Tel.: 06352-710223) bei der unteren Landwirtschaftsbehörde der Kreisverwaltung Donnersbergkreis zur Verfügung.

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