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Umschreibung ukrainischer und montenegrinischer Führerscheine ab 18.08. ohne theoretische und praktische Prüfung
Was wird für den Antrag benötigt?
Den Antrag und weitere Informationen gibt es hier auf www.donnersberg.de unter „Bürgerservice & Verwaltung“ > „Leistungen“ bzw. > „Formulare“. Dem Antrag sind neben einem biometrischen Passbild und einer Kopie eines gültigen Führerscheines (Vorder- und Rückseite) auch eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel) beizufügen.
Die Führerscheinstelle weist daraufhin, dass nur gültige und vorliegende Führerscheindokumente umgeschrieben werden können. Die ausländischen Führerscheine müssen im Zuge der Umschreibung abgegeben werden; eine Kopie reicht hier also nicht aus.
Hintergrund:
Für die Teilnahme am inländischen Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland gelten je nach Herkunftsland der jeweiligen Führerscheine unterschiedliche Regelungen, die unter anderem auf internationalen Abkommen basieren. Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr (BMV).
