Wasser aus Bächen entnehmen – Was darf ich im Sommer tun?

Was ist ohne Erlaubnis erlaubt? (Der „Gemeingebrauch")

Das Gesetz erlaubt eine kleine Menge Entnahme für den privaten Gebrauch – man spricht hier vom Gemeingebrauch.

  • Erlaubt: Das Schöpfen mit Handgefäßen (z. B. Eimer, Gießkanne).
  • Zweck: Meistens zur Bewässerung des eigenen Gartengrundstücks in geringem Umfang.


Was ist verboten? (Pumpen ohne Genehmigung)

Sobald Sie technische Hilfsmittel einsetzen, gelten strengere Regeln:

  • Verboten: Das Abpumpen von Wasser mit einer Pumpe oder Schläuchen ist nicht vom Gemeingebrauch gedeckt.
  • Lösung: Dafür benötigen Sie zwingend eine behördliche Erlaubnis der Wasserbehörde.

 

Eine Erlaubnis für eine Wasserentnahme können Sie beantragen unter: wasserundboden@donnersberg.de.

Wichtig: Bei Bearbeitung des Antrags fallen Gebühren an. Es besteht allerdings kein Anspruch auf Erteilen einer Erlaubnis. Im Rahmen der Erlaubnis kann die Entnahmemenge und die Zeiten, in denen Wasser entnommen werden darf, eingeschränkt werden.

Warum sind diese Regeln wichtig?

Bäche und Seen sind keine bloßen Wasservorräte – sie sind wichtige Lebensräume für Fische, Insekten, Pflanzen und Vögel.
Die Regelungen stellen sicher, dass auch im trockenen Sommer genug Wasser in den Gewässern bleibt, damit die dort lebenden Tiere und Pflanzen nicht geschädigt werden.

Bitte entnehmen Sie daher nur so viel, wie unbedingt nötig ist!

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