Scheckkartenführerscheine mit Ausstellungsjahren von 2002 bis 2004 müssen umgetauscht werden: Bitte bis Mitte November beantragen

Die Kosten für den Umtausch belaufen sich auf 26,50 Euro.


Warum müssen die Führerscheine umgetauscht werden?

Durch den Umtausch in die neuen EU-Führerscheine werden die Führerscheine vor allem fälschungssicherer. Da die Führerscheine in der EU dann außerdem einheitlich sind, wird auch das Reisen, z.B. bei einer Auto-Anmietung oder bei einer Führerscheinkontrolle im Ausland, erleichtert. Je nach Reiseziel müssen sich Reisende hier jedoch immer über entsprechende Regelungen informieren.


Wo beantrage ich den Führerschein-Umtausch?

  • NEU: Ab 01.10.2026 können Führerscheinanträge online auf der Homepage www.donnersberg.de gestellt werden. Hier ist kein Direktversand möglich, da der „alte“ Führerschein bei Abholung eingezogen/entwertet werden muss.
  • Der Umtausch-Antrag kann auch von der Homepage ausgedruckt und per Post an die Führerscheinstelle gesendet werden oder in den Hausbriefkasten der Kreisverwaltung oder bei den Verbandsgemeinden eingeworfen werden. Auch hier ist kein Direktversand möglich, da der „alte“ Führerschein bei Abholung eingezogen/entwertet werden muss.
  • Der Antrag kann bei den Verbandsgemeinden – Bürgerbüros – oder bei der Führerscheinstelle in der Kreisverwaltung beantragt werden. Hier kann gegen Kosten in Höhe von 5 Euro ein Direktversand des Führerscheins beantragt werden; der „alte“ Führerschein wird bei Antragstellung befristet. Zu beachten sind hierbei die jeweiligen Öffnungszeiten und ein evtl. Terminsystem bei der Anlaufstelle.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Ausweiskopie, Führerscheinkopie und ein biometrisches Lichtbild


Was passiert mit meinem alten Führerschein?

Der neue Führerschein kann bei der Kreisverwaltung oder bei der Verbandsgemeinde abgeholt werden. Den bisherigen Führerschein erhält man auf Wunsch entwertet zurück.

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