Bauschutt

  • Leistungsbeschreibung

    Entsorgung von Bauschutt (unbelastet)

    Seit 2004 wird Restmüll und restmüllähnlicher Gewerbeabfall aus dem Donnersbergkreis im Mainzer Müllheizkraftwerk verbrannt. Nach Vorgabe der Abfallsatzung dürfen Erdaushub und Bauschutt nicht über die Restmülltonne entsorgt werden, da mineralischer Abfall in der Verbrennungsanlage einen erheblichen Störfaktor darstellt.

    Unbelasteter Bauschutt ist deshalb grundsätzlich einer zugelassenen Wiederverwertung zuzuführen und ist einer dafür vorgesehenen Entsorgungseinrichtung anzudienen.

    Für saubere Bauschutt-Kleinmengen bis 200 Liter pro Haushalt und Jahr gilt folgende Regelung: kostenlose Abgabe an den Deponien Eisenberg, Winnweiler und Mannweiler-Cölln (Öffnungszeiten siehe unter Deponien) und bei den unten genannten Annahmestellen. Größere Mengen Bauschutt können gegen eine Gebühr bei den privaten Annahmestellen in Kirchheimbolanden und Rockenhausen oder bei der Fa. Becker in Mehlingen abgegeben werden.

    !! Bitte beachten: In den Wintermonaten werden die Öffnungszeiten teilweise geändert. Daher bei den jeweiligen Annahmestellen oder Deponien vor Anlieferung erfragen.

    Annahmestelle in Kirchheimbolanden, Fa. Eiffage (vormals Fa. Faber), oberhalb der ehem. Basaltverladestation, Zufahrt über Morschheimer Straße, 0170/2218718, Öffnungszeiten Montag und Mittwoch von 7:00 - 16:45 Uhr, Freitag von 7:00 bis 15:45 Uhr (kostenlose Annahme von Kleinmengen und größere Mengen gegen Gebühr)

    Annahmestelle in Rockenhausen, Firma M. Korz, Recyclingplatz oberhalb von Rockenhausen auf der Wittgemark, 06303/80782-0, Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 7:00 - 17:00 Uhr (kostenlose Annahme von Kleinmengen und größere Mengen gegen Gebühr)

    Hinweis: Bei der Annahmestelle in Imsweiler (Nadine Daiber, Baustoffe) können ab sofort keine Bauschutt-Kleinmengen mehr abgegeben werden.  

    Was gehört zum Bauschutt:

    Nur mineralisches Material. Es dürfen keine Fremdmaterialien wie z. B. Kabelreste, Holz- oder Kunststoffteile enthalten sein.

    Betonreste, Betonbruch, Mauerabbruch, Mauerfräsabfall, Zementreste, Mörtelreste auf Zementbasis, Speisreste, Dachziegeln, Pflastersteine, Natursteine, Ziegelsteine, Porensteine (z. B. Poroton), Sanitärkeramik, Fliesen, Keramik, Vor- oder Unterputz (ohne Sack), Porzellan, Steingut, Ton-Blumentöpfe

    Was gehört NICHT zum Bauschutt:

    Styropor, Faserzementplatten, Asbestzementprodukte, Kaminsteine, Bitumenanstrichreste, Bauvlies, Baustoffverpackungen, Bauholzabfälle, Wärmeträgersteine von Nachtspeicherheizgeräten, Glaswolle, Dämmstoffe, Strohputzdecken, Kabelreste, Tapetenreste, Metallreste, Gips, Gipsputz*, Gipskartonplatten*, Mauerreste mit Gipsputz*, Porenbeton* (z. B. Ytongsteine), Fensterglas*, Glasbausteine*, Drahtglas*, Verbundglas* (Sicherheitsglas)

    * Diese Materialien können gebührenpflichtig an den kreiseigenen Deponien entsorgt werden. 


     

     

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