Asbest

  • Leistungsbeschreibung

    Fachkundige Tipps zu Rückbau und Entsorgung asbesthaltiger Baustoffe

    Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) in Neustadt hat zum Thema für Rückbau und Entsorgung asbesthaltiger Baustoffe ein Infoblatt herausgegeben, das interessierte Bürger herunterladen können. Auf Anfrage unter Tel. 06352 / 710-142 kann das Infoblatt auch zugeschickt werden.

    Es wird darauf hingewiesen, dass Abbruch- und Sanierungsarbeiten mit asbesthaltigen Stoffen genehmigungsfrei möglich sind, jedoch Maßnahmen zu treffen sind, um die Gefährdung beteiligter Personen, Mitbewohner und Nachbarn zu minimieren. Das oberste Gebot lautet: Vermeiden Sie die Entstehung und Freisetzung von gefährlichem Asbeststaub! Siehe Merkblatt für den Umgang mit Asbestzementprodukten


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