Abfallwirtschaftskonzept

  • Leistungsbeschreibung

    Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) haben gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) des Bundes und Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) des Landes Rheinland-Pfalz Abfallwirtschaftskonzepte über die Verwertung und Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenene Abfälle zu erstellen und der oberen Abfallbehörde bei wesentlichen Änderungen spätestens alle fünf Jahren vorzulegen.

    Um dieser Anforderungen nachzukommen, beauftragte der Donnersbergkreis die _teamwerk_AG mit der Erstellung eines neuen Abfallwirtschaftskonzeptes.

    Abfallwirtschaftskonzept 2025 - 2029.pdf


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