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Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Kreis DonnersbergkreisDer Antrag kann auch bei Ihre Verbandsgemeindeverwaltung gestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Führerschein
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis26,50 €
Rechtsgrundlage
Kurztext
- Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins
- ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren
- läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab bzw. ist die Gültigkeit abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen
- die Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis
- zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis
Der Antrag kann auch bei Ihre Verbandsgemeindeverwaltung gestellt werden.