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Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen anfragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Abfälle sollen so weit wie möglich gar nicht erst entstehen (Abfallvermeidung) oder Gegenstände sollen repariert und wieder genutzt werden (Wiederverwendung, z.B. Möbel, Schuhe, Kleidung). Ist dies nicht möglich, sind Abfälle möglichst hochwertig zu verwerten (z.B. Altpapier oder Altglas recyceln, Bioabfälle kompostieren oder vergären). Am Ende der Abfallhierarchie steht die Beseitigung der Abfälle, d.h. verbrennen oder deponieren.
Spezielle Hinweise für - Kreis DonnersbergkreisFür die Abfallbeseitigung im Donnersbergkreis gilt folgender Gebührenmaßstab:
- Die Gebühr für die Verwertung und Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushaltungen bestimmt sich nach der Zahl der in den Haushaltungen wohnenden Personen. Siehe bei Abfallgebühren
- Die Gebühr für die Beseitigung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen, die zur Beseitigung zu überlassen sind, bestimmt sich nach der Zahl und Größe der vorgehaltenen Abfallbehältnisse. Siehe bei Abfallgebühren
- Bei der Selbstanlieferung von Abfällen bestimmt sich die Gebühr nach der Menge und der Art der Abfälle. Siehe bei Deponien
Rechtsgrundlage