- Aktuelles
- Neuigkeiten
- Veranstaltungen
- Amtsblatt
- Stellenangebote
- Bekanntmachungen
- Bekanntmachungen Kita-Referat
- Bekanntmachungen der unteren Wasserbehörde
- Bekanntmachungen / Auslegungen der unteren Immissionsschutzbehörde
- Bekanntmachungen nach UVPG - Wasserrecht
- Bekanntmachungen nach UVPG - BImSchG
- Öffentliche Ausschreibung der Lokalen Aktionsgruppe Donnersberger und Lautrer Land e.V.
- Archiv (alte und abgelaufene Bekanntmachungen)
- Ausschreibungen
- Bürgerservice & Verwaltung
- Themenwelt
- Abfallentsorgung & -wirtschaft
- Bauen
- Bildung und Schulen
- Brand- und Katastrophenfall, Notfälle
- Ehrenamt, Vereine & Kultur
- Gesundheit
- Gleichstellung
- Jugend, Familie und Sport
- KFZ und Verkehr
- Nahverkehr / Mobilität
- Natur- und Umweltschutz
- Recht und Ordnung
- Soziales und Ausländerbehörde
- Verwaltung & Finanzen
- Veterinärwesen & Landwirtschaft
- Wirtschaft, Kreisentwicklung & Energie
- Leistungen
- Formulare
- Mitarbeitende
- Bankverbindungen
- Online-Services
- Online-Terminvergabe
- Abteilungen & Verwaltungsgliederung
- Kontakt & Öffnungszeiten
- Themenwelt
- Landkreis & Politik
Abfallgebühr bezahlen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Spezielle Hinweise für - Kreis DonnersbergkreisFür die Abfallbeseitigung im Donnersbergkreis gilt folgender Gebührenmaßstab ab 01.01.2025:
1) Die Gebühr für die Verwertung und Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushaltungen bestimmt sich nach der Zahl der in den Haushaltungen wohnenden Personen:
bei Nichtkompostierer-Haushalte: monatlich jährlich € € 1-Personen-Haushalt 17,42 209,04 2-Personen-Haushalt 23,01 276,12 3-Personen-Haushalt 28,60 343,20 4-Personen-Haushalt 30,01 360,12 5-Personen-Haushalt 35,60 427,20 6-Personen-Haushalt 37,00444,007-Personen-Haushalt 50,36604,328- und Mehr-Personen-Haushalt 51,77621,24bei Eigenkompostierer-Haushalte: monatlich jährlich € € 1-Personen-Haushalt 14,48 173,76 2-Personen-Haushalt 20,07 240,84 3-Personen-Haushalt 25,66 307,92 4-Personen-Haushalt 27,07 324,84 5-Personen-Haushalt 32,66 391,92 6-Personen-Haushalt 34,07408,847-Personen-Haushalt 44,49533,888- und Mehr-Personen-Haushalt 45,90550,80Für die Veranlagung der Haushalte auf dem Grundstück werden grundsätzlich die Zahl der Haushaltsmitglieder nach den Daten der Meldebehörde zugrunde gelegt. Die Gebühr für die Abfallentsorgung wird durch Gebührenbescheid festgesetzt. Die Jahresgebühr ist im Voraus in gleichen Raten zum 15. März und 15. September eines jeden Jahres zu entrichten.
Die Gebühr für den zum einmaligen Gebrauch bestimmten Sack für Abfälle zur Beseitigung (mit Aufdruck des Logos der Jakob Becker Entsorgungs-GmbH) beträgt je Stück 7,00 €. Der Abfallsack umfasst 70 Liter und kann dann bei der Abholung des Restmülls neben die Restmülltonne gestellt werden.
Für den Bedarf an einer Zusatztonne für Restabfall bestehen folgende Optionen:
monatlichjährlich€€für ein 60 Liter Zusatz-Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr 4,1850,16für ein 120 Liter Zusatz-Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr 8,36100,32für ein 180 Liter Zusatz-Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr 12,54150,48für ein 240 Liter Zusatz-Restmüllgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr 16,72200,64Für den Bedarf an einer Zusatztonne für Bioabfall (Energietonne) bestehen folgende Optionen:
monatlichjährlich€€Energietonne mit 60 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr 3,0136,12Energietonne mit 120 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr 6,0372,36Energietonne mit 240 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr 12,06144,722) Die Gebühr für die Beseitigung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbebetriebe), die zur Beseitigung zu überlassen sind, bestimmt sich nach der Zahl und Größe der vorgehaltenen Abfallbehältnisse.
Der Donnersbergkreis erhebt eine Gebühr für die Bereitstellung, Abfuhr und Entsorgung der nachfolgend aufgeführten Abfallbehältnisse wie folgt:
monatlich jährlich € € für ein 60 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr 6,47 77,64 für ein 120 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr 12,94 155,28 für ein 180 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr 19,41 232,92 für ein 240 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr 25,89 310,68 für ein 1100 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr 118,67 1.424,04 für ein 1100 Liter Restabfallgefäß bei 2-wöchiger Abfuhr 237,34 2.848,08 für ein 1100 Liter Restabfallgefäß bei 1-wöchiger Abfuhr 474,68 5.696,16 Auf Wunsch kann kostenfrei zu einem Restabfallgefäß eine Papiertonne bereit gestellt werden.
Für die nachfolgend zugelassenen Großbehälter erhebt der Donnersbergkreis eine Gebühr je Abfuhr ohne Beseitigungsgebühr wie folgt:
für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 7.000 Liter Inhalt 306,12 € für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 10.000 Liter Inhalt 306,12 € Der Donnersbergkreis erhebt eine Gebühr für das Bereitstellen von Großbehältern wie folgt:
monatlichjährlich€€für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 7.000 Liter Inhalt 63,63763,56für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 10.000 Liter Inhalt 77,22926,64Der Donnersbergkreis erhebt eine Gebühr für die Erfassung von Bioabfällen aus anderen Herkunftsbereichen wie folgt:
monatlich jährlich € € Energietonne mit 60 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr 3,01 36,12 Energietonne mit 120 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr 6,03 72,36 Energietonne mit 240 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr 12,06 144,72 Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Kreis DonnersbergkreisS A T Z U N G über die Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwertung, das Recycling, die Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Donnersbergkreis (Abfallsatzung): Abfallsatzung ab 01.01.2020.pdf
S A T Z U N G des Landkreises Donnersbergkreis über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling, die Verwertung und Beseitigung von Abfällen: Gebührensatzung ab 01.01.2025.pdf
Was sollte ich noch wissen?
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Weiterführende Informationen zum Thema „Abfall“ erhalten Sie auf der Internetseite der NABU –Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.