Abfallgebühr bezahlen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Für die Abfallbeseitigung im Donnersbergkreis gilt folgender Gebührenmaßstab ab 01.01.2025:

    1) Die Gebühr für die Verwertung und Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushaltungen bestimmt sich nach der Zahl der in den Haushaltungen wohnenden Personen:

    bei Nichtkompostierer-Haushalte    
      monatlich   jährlich 
         
    1-Personen-Haushalt  17,42 209,04
    2-Personen-Haushalt  23,01 276,12
    3-Personen-Haushalt  28,60 343,20
    4-Personen-Haushalt  30,01 360,12
    5-Personen-Haushalt  35,60 427,20
    6-Personen-Haushalt
    37,00
    444,00
    7-Personen-Haushalt
    50,36
    604,32
    8- und Mehr-Personen-Haushalt
    51,77
    621,24



    bei Eigenkompostierer-Haushalte:    
      monatlich  jährlich 
     
    1-Personen-Haushalt 14,48 173,76
    2-Personen-Haushalt 20,07 240,84 
    3-Personen-Haushalt 25,66 307,92
    4-Personen-Haushalt 27,07 324,84
    5-Personen-Haushalt 32,66 391,92
    6-Personen-Haushalt
    34,07
    408,84
    7-Personen-Haushalt
    44,49
    533,88
    8- und Mehr-Personen-Haushalt
    45,90
    550,80

    Für die Veranlagung der Haushalte auf dem Grundstück werden grundsätzlich die Zahl der Haushaltsmitglieder nach den Daten der Meldebehörde zugrunde gelegt. Die Gebühr für die Abfallentsorgung wird durch Gebührenbescheid festgesetzt. Die Jahresgebühr ist im Voraus in gleichen Raten zum 15. März und 15. September eines jeden Jahres zu entrichten.

    Die Gebühr für den zum einmaligen Gebrauch bestimmten Sack für Abfälle zur Beseitigung (mit Aufdruck des Logos der Jakob Becker Entsorgungs-GmbH) beträgt je Stück 7,00 €. Der Abfallsack umfasst 70 Liter und kann dann bei der Abholung des Restmülls neben die Restmülltonne gestellt werden. 

    Für den Bedarf an einer Zusatztonne für Restabfall bestehen folgende Optionen:


    monatlich 
    jährlich 

    für ein 60 Liter Zusatz-Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr
    4,18
    50,16
    für ein 120 Liter Zusatz-Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr
    8,36
    100,32
    für ein 180 Liter Zusatz-Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr
    12,54
    150,48
    für ein 240 Liter Zusatz-Restmüllgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr
    16,72
    200,64


    Für den Bedarf an einer Zusatztonne für Bioabfall (Energietonne) bestehen folgende Optionen:


    monatlich 
    jährlich 

    Energietonne mit 60 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr
    3,01
    36,12
    Energietonne mit 120 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr
    6,03
    72,36
    Energietonne mit 240 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr
    12,06
    144,72


    2) Die Gebühr für die Beseitigung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbebetriebe), die zur Beseitigung zu überlassen sind, bestimmt sich nach der Zahl und Größe der vorgehaltenen Abfallbehältnisse.

    Der Donnersbergkreis erhebt eine Gebühr für die Bereitstellung, Abfuhr und Entsorgung der nachfolgend aufgeführten Abfallbehältnisse wie folgt: 

      monatlich   jährlich  
      €  € 
    für ein     60 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr 6,47 77,64 
    für ein   120 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr  12,94 155,28
    für ein   180 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr  19,41  232,92
    für ein   240 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr  25,89  310,68
    für ein 1100 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr  118,67 1.424,04
    für ein 1100 Liter Restabfallgefäß bei 2-wöchiger Abfuhr 237,34  2.848,08
    für ein 1100 Liter Restabfallgefäß bei 1-wöchiger Abfuhr 474,68 5.696,16

    Auf Wunsch kann kostenfrei zu einem Restabfallgefäß eine Papiertonne bereit gestellt werden.

    Für die nachfolgend zugelassenen Großbehälter erhebt der Donnersbergkreis eine Gebühr je Abfuhr ohne Beseitigungsgebühr wie folgt:

    für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 7.000 Liter Inhalt 306,12 €
    für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 10.000 Liter Inhalt 306,12 €


    Der Donnersbergkreis erhebt eine Gebühr für das Bereitstellen von Großbehältern wie folgt:


    monatlich 
    jährlich 

    für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 7.000 Liter Inhalt
    63,63
    763,56
    für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 10.000 Liter Inhalt
    77,22
    926,64

    Der Donnersbergkreis erhebt eine Gebühr für die Erfassung von Bioabfällen aus anderen Herkunftsbereichen wie folgt:

      monatlich    jährlich   
         
    Energietonne mit   60 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr  3,01  36,12
    Energietonne mit 120 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr  6,03 72,36
    Energietonne mit 240 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr 12,06 144,72
  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    S A T Z U N G über die Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwertung, das Recycling, die Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Donnersbergkreis (Abfallsatzung): Abfallsatzung ab 01.01.2020.pdf  

    S A T Z U N G des Landkreises Donnersbergkreis über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling, die Verwertung und Beseitigung von Abfällen: Gebührensatzung ab 01.01.2025.pdf

  • Was sollte ich noch wissen?

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Weiterführende Informationen zum Thema „Abfall“ erhalten Sie auf der Internetseite der NABU –Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.

Hilfe zur Barrierefreiheit

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    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über die E-Mail-Adresse webseite@donnersberg.de zukommen lassen.

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    +

    2. Farben umkehren

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    Alt
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