Elektroschrott

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Kommunale Informationsverpflichtungen zu Elektroaltgeräteentsorgung

    Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sind gemäß § 9 Abs. 1 und 2 ElektroG verpflichtet, private Haushalte in bestimmtem Umfang über die Inhalte des Gesetzes und dessen regionale Umsetzung zu informieren.

    Diese Informationen können etwa in die allgemein üblichen Informationsbroschüren der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aufgenommen werden.


    In einem gemeinsamen Projekt der Deutschen Umwelthilfe, des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes haben die beteiligten Akteure Informationsmaterialien zum ElektroG für Kommunen und Verbraucher zusammengestellt.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Elektro- und Elektronikgeräte dürfen laut Elektrogesetz nicht über die Restabfalltonne entsorgt werden. Die in den Geräten enthaltenen Wertstoffe sollen wiederverwertet und Schadstoffe umweltgerecht entsorgt werden. Das Symbol einer "durchgestrichenen Abfalltonne" kennzeichnet daher alle neuen Elektrogeräte aus.

    Wo können Altgeräte abgegeben werden?

    Ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte (* Ausnahmen siehe unten) können kostenlos bei der Kreismülldeponie Eisenberg oder bei dem Wertstoffhof Kapiteltal der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) abgeben werden.

    Für den Besuch im Wertstoffhof Kapiteltal ist eine vorherige Anmeldung notwendig. Das Buchungsportal ist abrufbar über https://wsh.zak-kl.de/ . Wer keinen Internetzugang besitzt, kann seinen Termin auch telefonisch vereinbaren (0631 / 34 117-1717).

    Die Öffnungszeiten der Deponie finden Sie unter Deponie (Winterschließung beachten!)

    Ab dem 01.01.2026 erfolgt die Entsorgung von Elektroaltgeräten, im speziellen von Großgeräten, wie Fernseher, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Kühlschränken usw. über ein Holsystem direkt an Ihrer Haustüre. 

    Die Abholung kann telefonisch bei der ZAK unter 0631 / 34 117 -1717 angemeldet werden oder ganz einfach online über https://e-altgeraete.donnersberg.zak-kl.de/.

    Welche Geräte gehören dazu?

    Haushaltsgroßgeräte: Waschmaschinen, Trockner, Elektroherde, Geschirrspüler, Schleudern

    Geräte der Unterhaltungselektronik: Fernseher, HiFi-Anlagen, SAT-Empfänger, Radiogeräte, Videorekorder, CD-Player, DVD-Player ...

    Geräte der Büro-, Informations- und Kommunikationstechnik: Computer, Monitore, Drucker, Faxgeräte, Tastaturen, Telefonanlagen ...

    Sonstige Geräte: Staubsauger, Mikrowelle, Kaffeemaschine, Toaster, Bügeleisen, Mixer, Elektrowerkzeuge, Kleingeräte (z. B. Rasierapparate, Mundduschen) ...

    Ab Januar 2026 finden Sie an nachfolgend aufgelisteten Standorten jeweils einen Elektrokleingeräte-Container (Kleingeräte z. B. Rasierapparate, Mundduschen):


    • Verbandsgemeinde Eisenberg

               Eisenberg: Siemensstraße Einmündung Konrad-Adenauer-Str. neben dem Glascontainer

    • Verbandsgemeinde Göllheim

                Göllheim: Raiffeisenstr. neben dem Glascontainer

    • Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden

                Kirchheimbolanden: Hitzfeldstraße Parkplatz neben den Glascontainer

    • Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land

               Obermoschel: Bauhofgelände neben den Glascontainer

                Rockenhausen: Industriestr. Adient Parkplatz neben den Glascontainer (ab Februar 2026)

    • Verbandsgemeinde Winnweiler

               Winnweiler: Bahnhofstr. neben den Glascontainer


    * Bitte beachten! - es gibt Ausnahmen:

    Kühl- und Gefriergeräte, Wärmepumpen und Wärmepumpentrockner können nicht bei der Deponie abgegeben werden. Auch zum Sperrmüll gehören diese Geräte nicht. 

    Die genannten Geräte werden nach Anmeldung bei der ZAK unter der Rufnummer 

    0631 / 34 117 -1717 oder ganz einfach online über https://e-altgeraete.donnersberg.zak-kl.de/ kostenfrei abgeholt. 






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