- Aktuelles
- Neuigkeiten
- Veranstaltungen
- Amtsblatt
- Stellenangebote
- Bekanntmachungen
- Bekanntmachungen Kita-Referat
- Bekanntmachungen der unteren Wasserbehörde
- Bekanntmachungen / Auslegungen der unteren Immissionsschutzbehörde
- Bekanntmachungen nach UVPG - Wasserrecht
- Bekanntmachungen nach UVPG - BImSchG
- Öffentliche Ausschreibung der Lokalen Aktionsgruppe Donnersberger und Lautrer Land e.V.
- Archiv (alte und abgelaufene Bekanntmachungen)
- Ausschreibungen
- Bürgerservice & Verwaltung
- Themenwelt
- Abfallentsorgung & -wirtschaft
- Bauen
- Bildung und Schulen
- Brand- und Katastrophenfall, Notfälle
- Ehrenamt, Vereine & Kultur
- Gesundheit
- Gleichstellung
- Jugend, Familie und Sport
- KFZ und Verkehr
- Nahverkehr / Mobilität
- Natur- und Umweltschutz
- Recht und Ordnung
- Soziales und Ausländerbehörde
- Verwaltung & Finanzen
- Veterinärwesen & Landwirtschaft
- Wirtschaft, Kreisentwicklung & Energie
- Leistungen
- Formulare
- Mitarbeitende
- Bankverbindungen
- Online-Services
- Online-Terminvergabe
- Abteilungen & Verwaltungsgliederung
- Kontakt & Öffnungszeiten
- Themenwelt
- Landkreis & Politik
Heimkostenhilfe
Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungDie Heimkostenbeihilfe können Sie beantragen, wenn Sie Leistungen für vollstationäre Pflege von Ihrer Pflegekasse erhalten, Ihr Einkommen aber nicht ausreicht, um die restlichen Kosten (z.B. Unterkunfts- und Verpflegungskosten des Heimes, Taschengeld) zu bestreiten oder wenn die Pflegekasse das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes bei Ihnen zwar verneint hat, die Heimaufnahme aber aus anderen zwingenden Gründen nicht zu vermeiden ist oder wenn Sie nicht pflegeversichert sind und weder ausreichendes Einkommen noch Vermögen besitzen und die Heimaufnahme aufgrund Ihrer Pflegebedürftigkeit oder sonstigen Gründen dringend notwendig wird.
Das Sozialamt gewährt nach Prüfung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie der Notwendigkeit der Heimaufnahme eine Beihilfe zur Deckung der Heimkosten.
Zur Antragstellung bringen Sie bitte mit:- Rentenbescheid(e),
- Mietvertrag bzw. Mietnachweis,
- Sparbuch(-bücher),
- letzte Kontoauszüge,
- Bescheid von der Pflegekasse.
siehe auch
An wen muss ich mich wenden?- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
- Kreisverwaltung
Anträge / Formulare
- A_Mantelbogen.pdf
- Anlage 1_Informationsblatt.pdf
- Anlage 2_Schweigepflichtentbindung Sozialhilfeträger.pdf
- Anlage 3_Erklärung_Mitwirkung_Betrug.pdf
- Anlage 4_Fragebogen_pflegerischer Bedarf_Versorgung.pdf
- Anlage 5_Wirtschaftliche Belastungen.pdf
- Anlage 6_Einkommens_Vermögensverhältnisse.pdf
- Anlage 7_Wohngeld.pdf
- Anlage 8_Nachweise und Hinweise.pdf