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Heimkostenhilfe
Leistungsbeschreibung
Beihilfe zu Heimkosten können Sie beantragen,
- wenn Sie Leistungen für vollstationäre Pflege von Ihrer Pflegekasse erhalten, Ihr Einkommen aber nicht ausreicht, um die restlichen Kosten (z.B. Unterkunfts- und Verpflegungskosten des Heimes, Taschengeld) zu bestreiten
- oder wenn die Pflegekasse das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes bei Ihnen zwar verneint hat, die Heimaufnahme aber aus anderen zwingenden Gründen nicht zu vermeiden ist
- oder wenn Sie nicht pflegeversichert sind und weder ausreichendes Einkommen noch Vermögen besitzen und die Heimaufnahme aufgrund Ihrer Pflegebedürftigkeit oder sonstigen Gründen dringend notwendig wird.
Das Sozialamt gewährt nach Prüfung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie der Notwendigkeit der Heimaufnahme eine Beihilfe zur Deckung der Heimkosten.
Zur Antragstellung bringen Sie bitte mit:
- Rentenbescheid(e)
- Mietvertrag bzw. Mietnachweis
- Sparbuch(-bücher)
- letzte Kontoauszüge
- Bescheid von der Pflegekasse
siehe auch Pflegeversicherung
An wen muss ich mich wenden?- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
- Kreisverwaltung
Anträge / Formulare
- Sozialhilfe Antrag_Anlage 1 Informationsblatt
- Sozialhilfe Antrag_Anlage 2 Schweigepflichtentbindung
- Sozialhilfe Antrag_Anlage 3 Erklärung
- Sozialhilfe Antrag_Anlage 4 Hinweis DSGVO
- Sozialhilfe Antrag_Anlage 5 Fragebogen pflegerischer Bedarf
- Sozialhilfe Antrag_Anlage 6 Wirtschaftliche Belastungen
- Sozialhilfe Antrag_Anlage 7 Einkommens- und Vermögensverhältnisse
- Sozialhilfe Antrag_Anlage 8 Wohngeld
- Sozialhilfe Antrag_Anlage 9
- Sozialhilfe Antrag_Mantelbogen