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Bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnis Klasse D, D1, DE oder D1E erweitern
Leistungsbeschreibung
Um Busse oder Fahrzeugkombinationen aus einem Bus und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse D, DE, D1 oder D1E.
Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, unterschiedliche Busse zu fahren:
Fahrerlaubnis Klasse D:
- Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und mehr als 8 weiteren Sitzplätzen
- Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm Gesamtgewicht
Fahrerlaubnis Klasse DE:
- Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und mehr als 8 weiteren Sitzplätzen
- Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm Gesamtgewicht
Fahrerlaubnis Klasse D1:
- Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und bis zu 16 weiteren Sitzplätzen
- maximale Gesamtlänge: 8 Meter
- Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm Gesamtgewicht
Fahrerlaubnis Klasse D1E:
- Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und bis zu 16 weiteren Sitzplätzen
- maximale Gesamtlänge: 8 Meter
- Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm Gesamtgewicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Voraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
- Sie sind körperlich und geistig geeignet, einen Bus zu führen.
Je nach Klasse gelten zudem diese Voraussetzungen:
Fahrerlaubnis Klasse D:
- Fahrerlaubnis: B
- Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Fahrerlaubnis Klasse DE:
- Fahrerlaubnis: D
- Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Fahrerlaubnis Klasse D1:
- Fahrerlaubnis: B
- Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Fahrerlaubnis Klasse D1E:
- Fahrerlaubnis: D1
- Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (höchstens 1 Jahr alt)
- leistungspsychologisches Gutachten (höchstens 1 Jahr alt)
- Bescheinigung oder Zeugnis über Sehvermögen
- aktueller Führerschein
- Angaben zur Fahrschule
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- polizeiliches Führungszeugnis (höchstens 3 Monate alt)
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 35,70 €Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.htmlWenn Sie den Führerschein per Post erhalten möchten, müssen Sie eine zusätzliche Versandgebühr zahlen.Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 5 Jahre
Eine Verlängerung können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer Ihrer Fahrerlaubnis beantragen.
Antragsfrist: 6 Monate
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.
Weiterführende Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder ggf. an Ihre örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.