Dem ÖPNV in Rheinland-Pfalz drohen drastische Einschnitte – kommunale Spitzenverbände Städtetag und Landkreistag unterstützen die Forderung des Landes

    Die rheinland-pfälzischen kommunalen Spitzenverbände Landkreistag und Städtetag fordern ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zur im Koalitionsvertrag vereinbarten Erhöhung der Regionalisierungsmittel für den Ausbau und die Modernisierung des ÖPNV. Dies sei neben einem verstärkten finanziellen Engagement des Landes für eine erfolgreiche Verkehrswende dringend erforderlich, heißt es in einer Mitteilung des Landkreistages und Städtetages. 

    Anderenfalls drohen ab 2023 drastische Angebotskürzungen. Bevor ein bundesweit vergünstigtes Nahverkehrsticket umgesetzt werde, müsse als erster Schritt die hierfür erforderliche ÖPNV-Infrastruktur gesichert bzw. hergestellt werden, so beide Verbände.

    Der größte Teil des Ausgabenanstiegs in 2023 ergibt sich in Rheinland-Pfalz aus den Preissteigerungen insbesondere bei den Energiekosten um zirka 40 Millionen Euro. Abhilfe könnte der Bund schaffen, indem er die Forderung der Länder, alleine wegen der stark gestiegenen Einkaufspreise bei der Energie und beim Material die Regionalisierungsmittel für die Jahre 2022 und 2023 um jeweils 1,65 Mrd. € zusätzlich zu erhöhen, umsetzt. Die Haltung des Bundes ist für die beiden kommunalen Spitzenverbände absolut unverständlich. Dies sei, so Städte- und Landkreistag, in Bezug auf den Klimaschutz und die Zielstellung einer Verdoppelung der Reisendenzahlen im ÖPNV kontraproduktiv und gefährde damit die Umsetzung der Verkehrswende.

    Fehlende Mittel führen zu konkreten Streichkonzepten

    Erfolgt keine Erhöhung der Regionalisierungsmittel des Bundes und bleibt es bei der bislang geplanten Mittelzuweisung des Landes für den ÖPNV, werde die verbindliche Kürzung des Angebots und die unverzügliche Erarbeitung diesbezüglicher Szenarien für die kommenden Jahre unvermeidlich. "Deshalb müssen Bund und Land nachbessern, sonst droht dem ÖPNV in Rheinland-Pfalz Kahlschlag", heißt es in der Mitteilung des Landkreistages und Städtetages weiter.

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