online-Belehrung Lebensmittelbereich

    Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen oder sich selbstständig machen wollen und dabei mit ihnen direkt (mit der Hand) oder indirekt über Bedarfsgegenstände (z.B. Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen oder in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit und zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeit eine Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 IfSG. Diese darf bei Arbeitsantritt nicht älter als drei Monate sein.

    Diese Belehrung wird online und damit ortsunabhängig angeboten. Zur Durchführung der Online-Belehrung hat die Kreisverwaltung Donnersbergkreis das Technologiezentrum Glehn (TZG) beauftragt.

    Wie funktioniert eine Onlinebelehrung?

    Der Donnersbergkreis hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der Durchführung der Belehrungen beauftragt. Die Belehrung läuft wie folgt ab:

    1. Sie buchen einen Termin für die Onlinebelehrung.
    2. Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
    3. Bitte schalten Sie das Endgeräte 10 Minuten vor dem Termin an. Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsAPP Video oder Facetime angerufen.
    4. Sie zeigen Ihren Personalausweis, so dass ein Abgleich zwischen Ihnen und der angemeldeten Person live stattfinden kann.
    5. Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
    6. Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
    7. Danach haben Sie die Möglichkeit, sich den Belehrungsfilm anzusehen. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.
    8. Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung.
    9. Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Fünf Fragen werden gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.
    10. Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden
    11. Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per Email an
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    12. Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
    13. Die Bescheinigung, sofern alle benötigten Dokumente vorliegen, können Sie nach Freigabe im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.
    14. Für Fragen zur Online-Belehrung stehen Ihnen Mitarbeiter/-innen des Technologiezentrums Glehn unter folgender Rufnummer zur Verfügung: 02182 / 850765.

    Gebühren

    Die Gebühr richtet sich nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis der Gesundheitsverwaltung RLP und beträgt hiernach 30,00 €. Nutzen Sie bitte die Bestätigung des Bezahldienstes.

    Gebührenfreie Belehrung

    Vom Gesundheitsamt werden weiterhin vereinzelt Präsenztermine angeboten, vor allem für Personen, die die Voraussetzungen einer gebührenfreien Belehrung erfüllen.

    Wenn Sie im Donnersbergkreis wohnhaft sind, wenden Sie sich bitte mit entsprechender Bescheinigung Ihres Arbeitgebers per Email an .  

    Die Gebührenbefreiung wird nur einmalig und nur für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Donnersbergkreis gestattet.

    Schulpraktika

    Die Belehrung findet nach wie vor in Präsenzform in der jeweiligen Schule statt. Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler erfolgt über die Schule in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt.

    Wie kann ich mich zur Onlinebelehrung anmelden?

    Einen Termin für die Onlinebelehrung können Sie hier kostenpflichtig buchen: kib.gotzg.de

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