Vereins- und Ortsfeste: Formulare

    / Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Nadine Bieck

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 114
    Stockwerk: 1. OG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Wibke Hahn

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    Raum-Nr.: 114
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    Frau Xandra Held

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 113
    Stockwerk: 1. OG
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    Frau Anke Wolfenstätter

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    Raum-Nr.: 113
    Stockwerk: 1. OG
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    Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
    Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

    • Sorgeerklärungen abgegeben werden.
    • Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
    • Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

    Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt.
    Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.

    Teaser

    Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.

    Verfahrensablauf

    Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.

    • Stellen Sie einen Antrag über eine schriftliche Auskunft.
    • Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.

    Zuständige Stelle

    Zuständiges Jugendamt

    Voraussetzungen

    • Geburtsdatum des Kindes
    • Geburtsort des Kindes
    • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    3 Tage bis 6 Wochen

    Rechtsgrundlage

    § 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html ;

    Rechtsbehelf

    Nein

    Unterstützende Institutionen

    Jugendämter

    Kurztext

    • Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern 
    • Mütter die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind, können eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) erhalten.
    • Die Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) kann beim zuständigen Jugendamt angefordert werden.
    • Wenn es keine Eintragung im Sorgeregister gibt wird eine schriftliche Bescheinigung ausgestellt.
    • Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen zur elterlichen Sorge Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, kann eine schriftliche Auskunft darüber ausgestellt werden, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen. 
    • Zuständige Stelle: Jugendamt am Wohnsitz oder des gewöhnlichen Aufenthalts der Kindesmutter 

    Urheber

    Freie Hansestadt Bremen
    Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
     

    Status Bibliothekseintrag

    5

    Status Katalogeintrag

    6

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