Von Gemeindeschwester bis Teilhabegesetz

    Vor rund einem Jahr hat Judith Mattern-Denzer die Leitung der Sozialabteilung im Kreishaus übernommen. Sie ist Chefin für 22 Mitarbeiter/innen, die sich darum kümmern, dass vielfältige soziale Leistungen von Wohngeld über Bafög bis zu Leistungen für Asylbewerber und behinderte Menschen an die Berechtigten kommen. Auch Aufgaben im Kontext Gesundheit und Pflege berühren Zuständigkeiten der Sozialabteilung. Sie zeichnet auch verantwortlich für die Pflegestützpunkte im Landkreis und steht im engen Kontakt mit der Abteilung Gesundheit und dem Westpfalz-Klinikum.   

    Auf die Frage, welches Thema gerade besondere Aktualität genießt, nennt Judith Mattern-Denzer zwei überregionale Konzepte, an denen der Donnersbergkreis teilnimmt bzw. eine Teilnahme anstrebt.  Zum einen geht um das Programm „Gemeindeschwester plus“, das kommunale Konzepte für ein gesundes Leben im Alter fördert. Hierzu hatte das Land Rheinland-Pfalz im Jahr 2015 ein Modellprojekt gestartet. Der Kreis Kaiserslautern, der zu den ausgewählten Teilnehmern zählte, konnte nach drei Jahren eine sehr positive Bilanz ziehen. Da der Donnersbergkreis mit seiner Erst-bewerbung nicht zum Zuge kam, wurde aktuell ein neuer Antrag ans Land gerichtet. Sofern man den Zuschlag erhält, würde die Gemeindeschwester - angedockt an die beiden Pflegestützpunkte - für alle Verbandsgemeinden im Landkreis tätig sein, wurde entgegen anderslautender Nachrichten klargestellt. Ihre Aufgabe soll darin bestehen, hochbetagte, noch nicht pflegebedürftige Menschen zuhause kostenlos und individuell zu beraten. Als Plus soll sie passgenaue Angebote anregen und so die Gesundheits- und Selbstständigkeitsförderung vorantreiben, wurde erläutert. Der Rückmeldung zum Antrag sehe man hoffnungsvoll aber nicht zu enthusiastisch entgegen, zumal auch schon der nahe Landkreis Alzey-Worms als Modellregion gilt.

    Stark beschäftigt sind Mitarbeiter/innen der Sozialabteilung momentan mit Vorbereitungen im Hinblick auf Reformstufe 3 zum Bundesteilhabegesetz, die zum 1.1.2020 in Kraft tritt. Ziel des Gesetzes ist es, unter dem Aspekt „Nicht über uns – nicht ohne uns“ für Menschen mit Behinderung mehr Teilhabe, mehr Mitbestimmung und mehr Selbstbestimmung zu erreichen. Bisher wurden für behinderte Menschen, die in stationären Wohnangeboten leben, die Kosten für Eingliederungshilfen und für den Lebensunterhalt an die Wohneinrichtung ausgezahlt. Künftig soll diese Personengruppe mit Menschen, die in einer eigenen Wohnung leben und diese Unterstützung erhalten, gleichgestellt werden. Die Umstellung gemäß der neuen Gesetzesvorgabe wird zur Zeit in Absprache mit den betroffenen Personen, den Wohneinrichtungen und anderen Sozialleistungsträgern intensiv und individuell vorbereitet.

     Foto: Judith Mattern-Denzer im Gespräch mit Landrat Guth

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