Vor rund einem Jahr hat Judith Mattern-Denzer die
Leitung der Sozialabteilung im Kreishaus übernommen. Sie ist Chefin für 22
Mitarbeiter/innen, die sich darum kümmern, dass vielfältige soziale Leistungen
von Wohngeld über Bafög bis zu Leistungen für Asylbewerber und behinderte Menschen
an die Berechtigten kommen. Auch Aufgaben im Kontext Gesundheit und Pflege
berühren Zuständigkeiten der Sozialabteilung. Sie zeichnet auch verantwortlich
für die Pflegestützpunkte im Landkreis und steht im engen Kontakt mit der
Abteilung Gesundheit und dem Westpfalz-Klinikum.
Auf die Frage, welches Thema gerade besondere
Aktualität genießt, nennt Judith Mattern-Denzer zwei überregionale Konzepte, an
denen der Donnersbergkreis teilnimmt bzw. eine Teilnahme anstrebt. Zum einen geht um das Programm „Gemeindeschwester
plus“, das kommunale Konzepte für ein gesundes Leben im Alter fördert. Hierzu
hatte das Land Rheinland-Pfalz im Jahr 2015 ein Modellprojekt gestartet. Der
Kreis Kaiserslautern, der zu den ausgewählten Teilnehmern zählte, konnte nach
drei Jahren eine sehr positive Bilanz ziehen. Da der Donnersbergkreis mit
seiner Erst-bewerbung nicht zum Zuge kam, wurde aktuell ein neuer Antrag ans
Land gerichtet. Sofern man den Zuschlag erhält, würde die Gemeindeschwester -
angedockt an die beiden Pflegestützpunkte - für alle Verbandsgemeinden im Landkreis
tätig sein, wurde entgegen anderslautender Nachrichten klargestellt. Ihre
Aufgabe soll darin bestehen, hochbetagte, noch nicht pflegebedürftige Menschen
zuhause kostenlos und individuell zu beraten. Als Plus soll sie passgenaue Angebote anregen und so
die Gesundheits- und Selbstständigkeitsförderung vorantreiben, wurde erläutert.
Der Rückmeldung zum Antrag sehe man hoffnungsvoll aber nicht zu enthusiastisch
entgegen, zumal auch schon der nahe Landkreis Alzey-Worms als Modellregion
gilt.
Stark beschäftigt sind Mitarbeiter/innen der
Sozialabteilung momentan mit Vorbereitungen im Hinblick auf Reformstufe 3 zum
Bundesteilhabegesetz, die zum 1.1.2020 in Kraft tritt. Ziel des Gesetzes ist es,
unter dem Aspekt „Nicht über uns – nicht ohne uns“ für Menschen mit Behinderung
mehr Teilhabe, mehr Mitbestimmung und mehr Selbstbestimmung zu erreichen.
Bisher wurden für behinderte Menschen, die in stationären Wohnangeboten leben,
die Kosten für Eingliederungshilfen und für den Lebensunterhalt an die Wohneinrichtung
ausgezahlt. Künftig soll diese Personengruppe mit Menschen, die in einer
eigenen Wohnung leben und diese Unterstützung erhalten, gleichgestellt werden.
Die Umstellung gemäß der neuen Gesetzesvorgabe wird zur Zeit in Absprache mit
den betroffenen Personen, den Wohneinrichtungen und anderen Sozialleistungsträgern
intensiv und individuell vorbereitet.
Foto: Judith Mattern-Denzer im Gespräch mit Landrat Guth