Meldepflicht für besonders geschützte Tierarten

    Vor einigen Wochen hat die Kreisverwaltung darauf hingewiesen, dass die Haltung von Wirbeltieren, die besonders geschützten Arten angehören, der Unteren Naturschutzbehörde schriftlich anzuzeigen ist. Einige Tierbesitzer haben seither ihre Anzeige für bestehende Haltungen nachgeholt. Zu den zur Rede stehenden Arten zählen Kamelion und Kakadu ebenso wie griechische Landschildkröten und Schlangen. Einige von ihnen stehen auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Tiere.

    Die Umweltabteilung im Kreishaus appelliert weiterhin an den betreffenden Personenkreis, ihre Meldung im Sinne des Artenschutzes nachzuholen. Ein Grund, warum es wohl eine gewisse Dunkelziffer gibt, mag die Unkenntnis darüber sein, dass ein Tier überhaupt Schutzstatus genießt und meldepflichtig ist. Hierzu kann man sich jedoch im Internet infomieren, wo entsprechende Artenlisten des Bundesamtes für Naturschutz zu finden sind. Auskunft, ob es sich im Einzelfall um ein streng oder besonders geschütztes Tier handelt, gibt Jennifer Beutel unter Tel. 06352 / 710-146 oder auf E-Mail-Anfragen an: 

    Wenn dies prinzipiell mit ja beantwortet wird, müssen die Tierbesitzer ihrer  Meldepflicht nachkommen. Ansonsten können hohe Bußgelder verhängt werden - insbesondere, wenn der Halter bewusst und vorsätzlich handelt. Gerade bei exotischen Tieren werden hohe Anforderungen an eine artgerechte Haltung gestellt, was vom Kreis-Veterinäramt überprüft werden kann. Bei den Anzeigen zur Haltung besonders und streng geschützter Arten müssen für jedes einzelne Tier Angaben über Alter, Geschlecht, Herkunft oder Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen enthalten sein. Auch ein Herkunftsnachweis muss vorgelegt und eine Standortverlegung - etwa bei Umzug - gemeldet werden. 

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