Integration und FLÜCHTLINGSHILFE

    Zum Thema Integration gibt es auf unserer Homepage diverse Einstiegspunkte. Auf dieser Seite haben wir verschiedene Links zum Thema zusammengestellt.

    Für einen überwiegend ländlich geprägten Kreis wie den Donnersbergkreis, mit derzeit rund 75.000 Einwohnern und fünf Verbandsgemeinden, bedeutet die Integration von Neuzugewanderten eine besondere Herausforderung. Neben der anfänglichen Aufnahme und Unterbringung der Neuankömmlinge gilt es durch sinnvolle und gut aufeinander abgestimmte Angebote eine nachhaltige Integration zu gewährleisten. Einige Success Stories aus der Vergangenheit finden Sie auf der Unterseite Angekommen im Donnersbergkreis - Beispiele gelungener Integration

    Gremien, Beauftragte, Helferkreise und weitere Einstiegspunkte


    Integrations- und Sprachkursangebote / Ausbildung und Beruf


    INFORMATIONEN ZUM THEMA EINBÜRGERUNG IN LEICHTER SPRACHE


    Den dazugehörigen Flyer zum Thema Einbürgerung - in leichter Sprache - können Sie hier abrufen.


    INFORMATIONEN FÜR Kinder und Jugendlich sowie für ELTERN MIT SCHULKINDERN UND KINDERGARTENKINDERN


    Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    / Finanzierung und Förderung / Förderung von Kultur / Förderung zur Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge beantragen

    Leistungsbeschreibung

    Vertriebenenvereine haben die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu beantragen für eigene Projekte oder auch für Feste oder Gedenkveranstaltungen.

    Teaser

    Sie können als Vertriebenenverein finanzielle Unterstützung für eigene Projekte oder auch für Feste oder Gedenkveranstaltungen beantragen.

    Verfahrensablauf

    1. Kontaktaufnahme mit dem Ministerium, um Fördermöglichkeit abzuklären
    2. Formlose Antragstellung beim Ministerium
    3. Bewilligung des Antrags durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier

    An wen muss ich mich wenden?

    Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz

    Zuständige Stelle

    Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz

    Voraussetzungen

    • Projekt oder Veranstaltung muss in Zusammenhang mit Kulturgut der Vertriebenen und Flüchtlinge stehen
    • Maßnahme darf noch nicht begonnen haben

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Antrag (Beschreibung der geplanten Maßnahme mit Zeitplan), Kosten- und Finanzierungsplan (Welche Kosten entstehen, wer beteiligt sich sonst noch an der Finanzierung)

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es bestehen keine festgelegten Antragsfristen. Jedoch sollten Anträge spätestens 4-6 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werde.

    Bearbeitungsdauer

    Frist: 3-4 Wochen

    Rechtsgrundlage

    Unterstützende Institutionen

    Bewilligungsbehörde ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier

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