Integrations- und Sprachkursangebote / Ausbildung und Beruf
INFORMATIONEN ZUM THEMA EINBÜRGERUNG IN LEICHTER SPRACHE
Den dazugehörigen Flyer zum Thema Einbürgerung - in leichter Sprache - können Sie hier abrufen.
INFORMATIONEN FÜR Kinder und Jugendlich sowie für ELTERN MIT SCHULKINDERN UND KINDERGARTENKINDERN
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
⇑ / Finanzierung und Förderung / Förderung von Kultur / Förderung zur Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge beantragen
Leistungsbeschreibung
Vertriebenenvereine haben die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu beantragen für eigene Projekte oder auch für Feste oder Gedenkveranstaltungen.
Teaser
Sie können als Vertriebenenverein finanzielle Unterstützung für eigene Projekte oder auch für Feste oder Gedenkveranstaltungen beantragen.
Verfahrensablauf
- Kontaktaufnahme mit dem Ministerium, um Fördermöglichkeit abzuklären
- Formlose Antragstellung beim Ministerium
- Bewilligung des Antrags durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz
Zuständige Stelle
Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz
Voraussetzungen
- Projekt oder Veranstaltung muss in Zusammenhang mit Kulturgut der Vertriebenen und Flüchtlinge stehen
- Maßnahme darf noch nicht begonnen haben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag (Beschreibung der geplanten Maßnahme mit Zeitplan), Kosten- und Finanzierungsplan (Welche Kosten entstehen, wer beteiligt sich sonst noch an der Finanzierung)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es bestehen keine festgelegten Antragsfristen. Jedoch sollten Anträge spätestens 4-6 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werde.
Bearbeitungsdauer
Frist: 3-4 Wochen
Rechtsgrundlage
Unterstützende Institutionen
Bewilligungsbehörde ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier