Integration und FLÜCHTLINGSHILFE

    Zum Thema Integration gibt es auf unserer Homepage diverse Einstiegspunkte. Auf dieser Seite haben wir verschiedene Links zum Thema zusammengestellt.

    Für einen überwiegend ländlich geprägten Kreis wie den Donnersbergkreis, mit derzeit rund 75.000 Einwohnern und fünf Verbandsgemeinden, bedeutet die Integration von Neuzugewanderten eine besondere Herausforderung. Neben der anfänglichen Aufnahme und Unterbringung der Neuankömmlinge gilt es durch sinnvolle und gut aufeinander abgestimmte Angebote eine nachhaltige Integration zu gewährleisten. Einige Success Stories aus der Vergangenheit finden Sie auf der Unterseite Angekommen im Donnersbergkreis - Beispiele gelungener Integration

    Gremien, Beauftragte, Helferkreise und weitere Einstiegspunkte


    Integrations- und Sprachkursangebote / Ausbildung und Beruf


    INFORMATIONEN ZUM THEMA EINBÜRGERUNG IN LEICHTER SPRACHE


    Den dazugehörigen Flyer zum Thema Einbürgerung - in leichter Sprache - können Sie hier abrufen.


    INFORMATIONEN FÜR Kinder und Jugendlich sowie für ELTERN MIT SCHULKINDERN UND KINDERGARTENKINDERN


    Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    / Schwarzarbeit melden

    Zuständige Mitarbeiter

    Herr Ibrahim Abdel Rahman

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    Besucheradresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 010
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen

    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
    Details

    Frau Margarete Kaldi

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 011
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Leistungsbeschreibung

    Der Begriff „Schwarzarbeit“ ist wie folgt definiert:

    Schwarzarbeit leistet, wer auf Grund einer Dienst- oder Werkleistung

    • als Arbeitgeber seine sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
    • als Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
    • als Sozialleistungsempfänger seine Mitteilungspflicht gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,

    oder als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen

    • eine erforderliche gewerberechtliche Anmeldung unterlässt oder
    • ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe ohne Eintragung in die Handwerksrolle betreibt oder
    • die erforderliche Reisegewerbekarte nicht erworben hat.

    Keine Schwarzarbeit sind Dienst- oder Werkleistungen, die nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind und erbracht werden

    • von Angehörigen gemäß der Abgabeverordnung wie beispielsweise Verlobte, Ehegatten, Geschwister oder Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
    • aus Gefälligkeit,
    • im Wege der Nachbarschaftshilfe oder
    • im Wege der Selbsthilfe.

    Verfahrensablauf

    Schriftlicher oder mündlicher formloser Hinweis an die zuständigen Stellen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Keine. Es empfiehlt sich, Hinweise schriftlich oder per Mail unter Angabe des Namens des Anzeigenden mit einer Darstellung des Sachverhalts an die zuständigen Behörden weiterzugeben. Anonyme und ungenaue Hinweise sind schwer zu bearbeiten.

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

    Hinweise am besten schriftlich oder per Mail unter Angabe des Namens des Anzeigenden und genauer Sachverhaltsdarstellung.

    Unterstützende Institutionen

    • Hauptzollämter
    • Gewerbebehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
    • Deutsche Rentenversicherung Bund
    • Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
    • Handwerkskammern
    • Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreie Städte
    • Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz

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