Rechtsangelegenheiten

    Widerspruchsverfahren - was ist das?

    Maßnahmen der Verwaltung, mit denen diese im Einzelfall Regelungen trifft (Verwaltungsakte) und durch die sich die Bürgerinnen und Bürger in ihren Rechten verletzt fühlen, können sie vor den Verwaltungsgerichten überprüfen lassen.

    Gemäß § 68 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) sind Recht- und Zweckmäßigkeit eines Verwaltungsaktes (= Bescheid/Verfügung) vor Klageerhebung in einem sog. Vorverfahren nachzuprüfen, welches der Betroffene durch Einlegung eines Widerspruches einleitet.

    Bei jeder Kreisverwaltung wird ein Kreisrechtsausschuss gebildet, der in der Besetzung von einer/einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern entscheidet.


    Wie läuft das Verfahren ab?

    Sobald der Widerspruch bei der Geschäftsstelle des Kreisrechtsausschusses eingegangen ist, erhält der Widerspruchsführer eine Eingangsbestätigung, in der ihm der Zeitpunkt des Eingangs sowie das Aktenzeichen, unter dem die Geschäftsstelle das Verfahren führt, mitgeteilt wird. Gleichzeitig werden von der Geschäftsstelle bei der erlassenden Behörde/Fachabteilung die Akten angefordert, damit sich der Kreisrechtsausschuss umfassend informieren kann.

    Dem Widerspruchsverfahren vorgeschaltet ist das sog. „Abhilfeverfahren“, in welchem die Ausgangsbehörde (die den Verwaltungsakt erlassen hat) prüft, ob der vom Bürger in seinem Widerspruch vorgetragene Einwand zutrifft. Ist dies der Fall, hilft sie dem Widerspruch ab, indem der Bescheid zugunsten des Betroffenen aufgehoben, geändert oder über einen zunächst abgelehnten Antrag positiv entschieden wird. Kommt hingegen die Ausgangsbehörde zu der Auffassung, dass der Widerspruch unbegründet ist, hält sie den Bescheid aufrecht und gibt den Widerspruch mit den einschlägigen Verwaltungsakten an den Kreisrechtsausschuss ab. Hierzu hat sie gemäß § 6a AGVwGO 6 Wochen Zeit.

    Sind die Unterlagen vollständig und der Sachverhalt klar (spruchreif), beraumt sodann die Vorsitzende/der Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses einen Termin zur mündlichen Verhandlung an, in welchem allen Beteiligten – i.d.R. Widerspruchsführer und Widerspruchsgegner – Gelegenheit zur Äußerung gegeben wird.

    Es besteht keine Pflicht an diesem Termin teilzunehmen. Eine Widerspruchsentscheidung ergeht auch ohne die Beteiligten.

    Im Termin wird die Sache durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden aufgerufen, die/der die Verhandlung leitet. Nach dem Vortrag des Sachverhaltes findet eine Erörterung mit den Beteiligten statt. Nach der Erörterung wird die mündliche Verhandlung geschlossen und der Kreisrechtsausschuss berät sich unter Ausschluss der Öffentlichkeit und trifft seine Entscheidung. Diese wird sodann nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit unter kurzer Darlegung der Gründe verkündet.

    Ein ausführlicher schriftlicher Widerspruchsbescheid geht den Beteiligten sodann i.d.R. innerhalb von 4 Wochen zu.

    Das Widerspruchsverfahren ist damit abgeschlossen und es besteht die Möglichkeit, nunmehr Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. 

    Was ist zu beachten? 

    Form

    Der Widerspruch muss schriftlich erhoben werden, wobei Sie das Schreiben auch per Telefax versenden können. Achten Sie aber darauf, dass das Schreiben unterzeichnet ist. Die Widerspruchseinlegung ist auch unter Beachtung der Vorgaben der Kreisverwaltung Donnersbergkreis (siehe Impressum) in elektronischer Form zulässig.
    Sie können auch persönlich bei der Ausgangs- oder Widerspruchsbehörde (Kreisverwaltung) vorsprechen und Ihren Widerspruch zu Protokoll (Niederschrift) geben. Nicht ausreichend ist eine telefonische Beschwerde, selbst wenn darüber ein Aktenvermerk erstellt wird.

    Frist

    Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (i.d.R. Zustellung an den Betroffenen) bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist wird auch gewahrt, durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat (= Kreisverwaltung), § 70 VwGO. Bekanntgabe liegt vor, wenn Ihnen der Bescheid durch die Post übermittelt (Briefkasten oder Übergabe) oder durch die Behörde selbst ausgehändigt wird.

    Was Sie sonst noch wissen sollten

    Kostet das Widerspruchsverfahren Geld?

    Grundsätzlich Ja. Gemäß § 15 Abs. 4 Landesgebührengesetz (LGebG) erhebt die Widerspruchsbehörde eine Widerspruchsgebühr von mindestens 20,00 €, höchstens 1.000,00 € zuzüglich evtl. anfallender Auslagen (z.B. Postgebühren für Zustellungen), § 10 LGebG. Die Kosten hat derjenige zu tragen, der das Widerspruchsverfahren „verliert“. Die Höhe der jeweiligen Gebühr hängt vom „Wert“ der angefochtenen Amtshandlung und dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand ab. Dieser sog. Gegenstandswert bestimmt dann die Gebühr, die sich aus der jeweiligen aktuellen Gebührentabelle des Kreisrechtsausschusses ergibt.
    In Sozialangelegenheiten ist das Verfahren kostenfrei. Ebenso kann aus Billigkeitsgründen von der Erhebung einer Gebühr abgesehen werden.
    Soweit der Widerspruch zurückgenommen wird, bevor die Vorsitzende/der Vorsitzende mit der sachlichen Bearbeitung beginnt, wird das Verfahren ebenfalls kostenfrei eingestellt.

    Befreit mich ein Widerspruch gegen einen Gebührenbescheid von der Zahlung dieser Gebühr?

    Die Erhebung eines Widerspruchs gegen einen Verwaltungsakt führt in der Regel zur sog. aufschiebenden Wirkung, d.h. der Verwaltungsakt ist während der Dauer des Widerspruchsverfahrens nicht vollziehbar und muss nicht befolgt bzw. von einer Genehmigung darf nicht Gebrauch gemacht werden.
    Hiervon gibt es zwei Ausnahmen. Entweder ist der Verwaltungsakt kraft Gesetz sofort vollziehbar (z.B. die Erhebung von Beiträgen und Gebühren) und befreit somit nicht von der Pflicht zur Zahlung der festgesetzten Gebühren oder der Sofortvollzug wird von der Behörde selbst angeordnet.

    Findet immer eine mündliche Verhandlung vor dem Kreisrechtsausschuss statt?

    Nein. Es besteht die Möglichkeit, mit Einverständnis aller Beteiligten von einer mündlichen Erörterung abzusehen und eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren durch den Rechtsausschuss (Vorsitzende/Vorsitzender und zwei Beisitzer) herbeizuführen oder aber ebenfalls mit Zustimmung aller Beteiligter eine Entscheidung durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden alleine (ohne mündliche Erörterung mit den Beteiligten) zu beantragen.

    Kann ich meinen Widerspruch auch wieder zurücknehmen?

    Ja. Seinen Widerspruch kann man jederzeit - ohne Angabe von Gründen - zurücknehmen mit der Folge, dass der angegriffene Bescheid bestandskräftig wird. Entsprechend der Widerspruchseinlegung hat auch die Rücknahme schriftlich oder per Niederschrift bei der Ausgangsbehörde oder der Widerspruchsbehörde zu erfolgen.

    Endet das Verfahren immer mit einem Widerspruchsbescheid?

    Nein. Neben der Rücknahme des Widerspruchs und der Abhilfe durch die Ausgangsbehörde besteht die Möglichkeit, dass sich die Parteien vergleichsweise einigen.

    Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    / Altglascontainer

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Monique Barudio

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    Postadresse

    Gebäude: Morschheimer Straße 9
    Raum-Nr.: 01
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Frau Susanne Dejon

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    Postadresse

    Gebäude: Morschheimer Straße 9
    Raum-Nr.: 01
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
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    Herrn Andreas Kemmer

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    Postadresse

    Gebäude: Morschheimer Straße 9
    Raum-Nr.: 02
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Einführung von Altglascontainer im Kreisgebiet

    Ab dem 1. Januar 2025 erfolgt im Donnersbergkreis die Umstellung des Altglas-Sammelsystems. Zukünftig wird die Sammlung nicht mehr über Abholung von Glassäcken, sondern anhand von Altglascontainern erfolgen. Die Glascontainer werden durch die Firma Jakob Becker Entsorgungs-GmbH aus Mehlingen aufgestellt. 

    Bei der Sammlung in Containern wird nach weißem, grünem und braunem Glas farblich sortiert. Hierfür stehen an jedem Standort jeweils eigene Container zur Verfügung. Blaues und rotes Glas gehören in den grünen Altglascontainer, da dies den größten Anteil an Fremdfarben aufnehmen kann. In der Trennung nach Farben liegt auch ein entscheidender Vorteil der Altglascontainer, denn je sauberer das Altglas getrennt wird, desto mehr kann wieder für die Produktion von neuem Verpackungsglas eingesetzt werden.

    Die Einwurfzeiten sind werktags zwischen 8:00 - 13:00 Uhr sowie 15:00 - 19:00 Uhr. 

    In die Altglascontainer kommt ausschließlich Behälterglas (und dies restentleert) wie Konservengläser, Marmeladengläser, Getränkeflaschen aus Glas (ohne Pfand), Einmachgläser, Flakons aus Glas, pharmazeutische Glasbehälter.

    Nicht in die Glascontainer gehören beispielsweise Fenster-, Spiegel- und Bleiglas, Trinkgläser, hitzebeständiges Glas, Pfannendeckel aus Glas, Leuchtstoffröhren, Glühbirnen, Energiesparlampen und Glasbausteine.

    Trenntabelle Glas.pdf

    Standplätze in der Verbandsgemeinde Eisenberg:

    Eisenberg

    1) In den Geldäckern/Ecke Otto-Anspach-Straße: Grünfläche westlich neben Parkfläche TEDI/dm
    2) Konrad-Adenauer-Straße: Ecke Alte Kerzenheimer Straße, Grünfläche nördlich des Einmündungsbereichs der Alten Eisenberger Straße
    3) Friedrich-Ebert-Straße: Schotterparkplatz an der Ecke Martin-Luther-Straße, am Zaun im westlichen Bereich
    4) Siemensstraße: Grünfläche/Parkfläche im westlichen Bereich der Einmündung in die Konrad-Adenauer-Straße
    5) Bahnhofstraße: seitliche Bahnhofstraße, Parkfläche bzw. Grünfläche vor Buswendeschleife
    6) Kinderdorfstraße: östlicher Bereich der Parkfläche unterhalb SOS-Kinderdorf
    7) Kreisdeponie Eisenberg an der B47 zwischen Eisenberg und Hettenleidelheim
    Kerzenheim Lautersheimer Straße: Parkplatz Friedhof
    Ramsen 1) Parkplatz Bahnhofstraße/Am Klosteracker
    2) Am Eiswoog: Parkplatz Gasthof Forelle
    Rosenthal Adolf-von-Nassau-Straße: Bolzplatz an der Feuerwehr
    Stauf Ebersteinstraße: Schotterparkfläche am Ortseingang rechts, an der Rückwand des Feuerwehrgerätehauses
    Steinborn Ostring: Ecke Ramsener Straße, nördlich des Buswendeplatzes entlang der Rückseite des Betriebsgebäudes


    Standplätze in der Verbandsgemeinde Göllheim:

    Albisheim Stetter Straße: Parkfläche Edeka, nordwestliche Ecke
    Biedesheim Schulstraße: Parkplatz Gemeindehaus
    Bubenheim Hintergasse: Parkplatz vor der Dorfgemeinschaftshalle
    Dreisen Am Sportplatz: Parkplatz Dorfgemeinschaftshaus
    Einselthum Hauptstraße: Parkplatz Friedhof
    Göllheim 1) Königskreuz Straße: Parkplatz Realschule Plus
    2) Raiffeisenstraße: Sackgasse zwischen Autohaus Hoffmann und Dyckerhoff
    Immesheim Hauptstraße, Gebäuderückseite der Scheune
    Lautersheim Friedhofstraße: Parkplatz Friedhof
    Ottersheim Hauptstraße: bei der Feuerwehr
    Rüssingen Hauptstraße: Parkplatz Sportplatz
    Standenbühl ! Geänderter Standplatz: Container stehen am Friedhof (nicht am Dorfgemeinschaftshaus) 
    Weitersweiler Hauptstraße: Mitfahrerparkplatz Weitersweiler, neben dem Friedhof
    Zellertal Zeller Straße: Parkplatz Grundschule


    Standplätze in der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden:

    Bennhausen Hauptstraße: asphaltierte Zufahrt zwischen Nr. 14 und 16
    Bischheim An der K60 nach dem Friedhof in Richtung Heubergerhof
    Bolanden 1) Parkplatz im Gängelstockweg
    2) Klosterwiesen
    Bolanden-Weierhof Im See: Parkplatz Jobcenter
    Dannenfels Bauhofgelände, Bennhauser Str. 26 (Achtung: im Abfuhrplan 2025 stand irrtümlich Bastenhauser Str. 26!)
    Gauersheim Parkplatz Sportplatz
    Ilbesheim Parkplatz Friedhof
    Jakobsweiler Am Friedhof
    Kirchheimbolanden 1) Großer Parkplatz in der Hitzfeldstraße, in der Nähe der Bushaltstelle gegenüber Lidl/HIT
    2) Eckgrundstück Am Hölzchen/Zur Güldengewann
    Kriegsfeld Turn- und Festhalle
    Marnheim Keine Altglascontainer vorgesehen
    Morschheim Parkplatz am Friedhof
    Mörsfeld Standplatz wird noch veröffentlicht
    Oberwiesen Parkplatz Kindergarten/Feuerwehr
    Orbis Keine Altglascontainer vorgesehen
    Rittersheim Standplatz wird noch veröffentlicht
    Stetten Parkplatz Sportplatz


    Standplätze in der Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land:

    Alsenz 1) Norma (Niedermoscheler Straße)
    2) Gemeindeverwaltung (Robert-Koch-Straße)
    Bayerfeld-Steckweiler Dorfplatz (Ortsteil Bayerfeld)
    Bisterschied Friedhofstraße am Ortsrand
    Dielkirchen Keine Altglascontainer vorgesehen
    Dörrmoschel Parkplatz Friedhof im Wendehammer
    Finkenbach-Gersweiler Parkplatz Sportplatz
    Gaugrehweiler Hauptstraße: Freifläche angrenzend hinter dem letzten Haus linkerhand Richtung Oberhausen
    Gehrweiler Eckstraße: ehemalige Grundschule Gehrweiler
    Gerbach Am Friedhof
    Gundersweiler Am Dorfplatz
    Imsweiler Keine Altglascontainer vorgesehen
    Kalkofen Am Friedhof
    Katzenbach Parkplatz Feuerwehr
    Mannweiler-Cölln 1) Parkplatz Sporthalle
    2) Deponie Richtung Weidelbacherhof (Öffnungszeiten: Dienstag von 8-12 und 12:30-16:15 Uhr, am 3. Samstag im Monat von 8-11:45 Uhr, Winterschließung beachten, siehe unter Eintrag 'Deponien')
    Münsterappel Parkplatz Dorfgemeinschaftshaus
    Niederhausen  Einbuchtung an der L400
    Niedermoschel Parkplatz Lewensteinhalle
    Oberhausen Standplatz wird noch bekannt gegeben
    Obermoschel Bauhofgelände
    Oberndorf Parkplatz Dorfgemeinschaftshaus
    Ransweiler Am Friedhof
    Rathskirchen Brüschweg (in der Einbuchtung)
    Reichsthal Hahnenbachstraße: Bushaltestelle
    Rockenhausen 1) Kreuzwiese: Umwelttechnik Schückler
    2) Industriestraße: Parkplatz Adient
    Wichtiger Hinweis: der im Abfallentsorgungsplan 2025 veröffentlichte Standplatz auf dem Inkelthalerhof (ZOAR) ist kein öffentlich zugänglicher Altglascontainer. Bitte entsorgen Sie das Altglas bei den beiden oben erwähnten Standplätze. 
    Rockenhausen-Dörnbach Parkplatz am Friedhof
    Rockenhausen-Marienthal Standplatz wird noch bekannt gegeben
    Ruppertsecken Parkplatz am Friedhof
    St. Alban Am Friedhof
    Schiersfeld Parkfläche vom Friedhof
    Schönborn Parkplatz Friedhof
    Seelen Parkfläche unterhalb des Friedhofes
    Sitters Parkplatz Friedhof
    Stahlberg Dorfgemeinschaftshaus
    Teschenmoschel Maggesgasse: hinter dem Bürgerhaus
    Unkenbach Talstraße (am Bolzplatz)
    Waldgrehweiler Hauptstraße: Parkfläche zwischen Nr. 28 und 32
    Winterborn Parkplatz am Friedhof
    Würzweiler Asphaltierter Platz am Friedhof


    Standplätze in der Verbandsgemeinde Winnweiler:

    Alsenbrück-Langmeil Parkplatz Friedhof, links neben dem Eingang
    Börrstadt Parkplatz Gemeindehalle
    Breunigweiler Dorfplatz
    Falkenstein Standplatz wird noch bekannt gegeben
    Gonbach Parkplatz Friedhof
    Höringen Flurstraße: Trafohaus
    Imsbach Keine Altglascontainer vorgesehen
    Lohnsfeld auf dem großen Parkplatz in der Verlängerung Schmiedgasse, neben dem Sportplatz
    Münchweiler Parkplatz Bürgerhaus
    Schweisweiler Keine Altglascontainer vorgesehen
    Sippersfeld Parkplatz Sportplatz
    Steinbach Parkplatz Friedhof (hinter dem Anschlusshaus der Deutschen Glasfaser)
    Wartenberg-Rohrbach Keine Altglascontainer vorgesehen
    Winnweiler 1) Straße "Am Schwimmbad", gegenüber SnackSupport
    2) Bahnhofstraße: Parkbucht neben Trafostation
    3) Kirchstraße: Parkplatz Friedhof
    4) Deponie Winnweiler (an der L401): Öffnungszeiten: Mittwoch von 8-12 und 12:30-16:15 Uhr, und an jedem 1. Samstag im Monat von 8-11:45 Uhr. Winterschließung beachten, siehe unter Eintrag 'Deponien'.
    Winnweiler-Potzbach Parkplatz Bürgerhaus


    Aktueller Stand: 01.04.2025

    Hinweis: weitere Standplätze können noch folgen. Ebenso können Standplätze verlegt oder eventuell ganz wegfallen. 


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