Widerspruchsverfahren - was ist das?
Maßnahmen der Verwaltung, mit denen diese im Einzelfall Regelungen trifft (Verwaltungsakte) und durch die sich die Bürgerinnen und Bürger in ihren Rechten verletzt fühlen, können sie vor den Verwaltungsgerichten überprüfen lassen.
Gemäß § 68 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) sind Recht- und Zweckmäßigkeit eines Verwaltungsaktes (= Bescheid/Verfügung) vor Klageerhebung in einem sog. Vorverfahren nachzuprüfen, welches der Betroffene durch Einlegung eines Widerspruches einleitet.
Bei jeder Kreisverwaltung wird ein Kreisrechtsausschuss gebildet, der in der Besetzung von einer/einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern entscheidet.
Wie läuft das Verfahren ab?
Sobald der Widerspruch bei der Geschäftsstelle des Kreisrechtsausschusses eingegangen ist, erhält der Widerspruchsführer eine Eingangsbestätigung, in der ihm der Zeitpunkt des Eingangs sowie das Aktenzeichen, unter dem die Geschäftsstelle das Verfahren führt, mitgeteilt wird. Gleichzeitig werden von der Geschäftsstelle bei der erlassenden Behörde/Fachabteilung die Akten angefordert, damit sich der Kreisrechtsausschuss umfassend informieren kann.
Dem Widerspruchsverfahren vorgeschaltet ist das sog. „Abhilfeverfahren“, in welchem die Ausgangsbehörde (die den Verwaltungsakt erlassen hat) prüft, ob der vom Bürger in seinem Widerspruch vorgetragene Einwand zutrifft. Ist dies der Fall, hilft sie dem Widerspruch ab, indem der Bescheid zugunsten des Betroffenen aufgehoben, geändert oder über einen zunächst abgelehnten Antrag positiv entschieden wird. Kommt hingegen die Ausgangsbehörde zu der Auffassung, dass der Widerspruch unbegründet ist, hält sie den Bescheid aufrecht und gibt den Widerspruch mit den einschlägigen Verwaltungsakten an den Kreisrechtsausschuss ab. Hierzu hat sie gemäß § 6a AGVwGO 6 Wochen Zeit.
Sind die Unterlagen vollständig und der Sachverhalt klar (spruchreif), beraumt sodann die Vorsitzende/der Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses einen Termin zur mündlichen Verhandlung an, in welchem allen Beteiligten – i.d.R. Widerspruchsführer und Widerspruchsgegner – Gelegenheit zur Äußerung gegeben wird.
Es besteht keine Pflicht an diesem Termin teilzunehmen. Eine Widerspruchsentscheidung ergeht auch ohne die Beteiligten.
Im Termin wird die Sache durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden aufgerufen, die/der die Verhandlung leitet. Nach dem Vortrag des Sachverhaltes findet eine Erörterung mit den Beteiligten statt. Nach der Erörterung wird die mündliche Verhandlung geschlossen und der Kreisrechtsausschuss berät sich unter Ausschluss der Öffentlichkeit und trifft seine Entscheidung. Diese wird sodann nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit unter kurzer Darlegung der Gründe verkündet.
Ein ausführlicher schriftlicher Widerspruchsbescheid geht den Beteiligten sodann i.d.R. innerhalb von 4 Wochen zu.
Das Widerspruchsverfahren ist damit abgeschlossen und es besteht die Möglichkeit, nunmehr Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben.
Was ist zu beachten?
Form
Der Widerspruch muss schriftlich erhoben werden, wobei Sie das Schreiben auch per Telefax versenden können. Achten Sie aber darauf, dass das Schreiben unterzeichnet ist. Die Widerspruchseinlegung ist auch unter Beachtung der Vorgaben der Kreisverwaltung Donnersbergkreis (siehe Impressum) in elektronischer Form zulässig.
Sie können auch persönlich bei der Ausgangs- oder Widerspruchsbehörde (Kreisverwaltung) vorsprechen und Ihren Widerspruch zu Protokoll (Niederschrift) geben. Nicht ausreichend ist eine telefonische Beschwerde, selbst wenn darüber ein Aktenvermerk erstellt wird.
Frist
Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (i.d.R. Zustellung an den Betroffenen) bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist wird auch gewahrt, durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat (= Kreisverwaltung), § 70 VwGO. Bekanntgabe liegt vor, wenn Ihnen der Bescheid durch die Post übermittelt (Briefkasten oder Übergabe) oder durch die Behörde selbst ausgehändigt wird.
Was Sie sonst noch wissen sollten
Kostet das Widerspruchsverfahren Geld?
Grundsätzlich Ja. Gemäß § 15 Abs. 4 Landesgebührengesetz (LGebG) erhebt die Widerspruchsbehörde eine Widerspruchsgebühr von mindestens 20,00 €, höchstens 1.000,00 € zuzüglich evtl. anfallender Auslagen (z.B. Postgebühren für Zustellungen), § 10 LGebG. Die Kosten hat derjenige zu tragen, der das Widerspruchsverfahren „verliert“. Die Höhe der jeweiligen Gebühr hängt vom „Wert“ der angefochtenen Amtshandlung und dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand ab. Dieser sog. Gegenstandswert bestimmt dann die Gebühr, die sich aus der jeweiligen aktuellen Gebührentabelle des Kreisrechtsausschusses ergibt.
In Sozialangelegenheiten ist das Verfahren kostenfrei. Ebenso kann aus Billigkeitsgründen von der Erhebung einer Gebühr abgesehen werden.
Soweit der Widerspruch zurückgenommen wird, bevor die Vorsitzende/der Vorsitzende mit der sachlichen Bearbeitung beginnt, wird das Verfahren ebenfalls kostenfrei eingestellt.
Befreit mich ein Widerspruch gegen einen Gebührenbescheid von der Zahlung dieser Gebühr?
Die Erhebung eines Widerspruchs gegen einen Verwaltungsakt führt in der Regel zur sog. aufschiebenden Wirkung, d.h. der Verwaltungsakt ist während der Dauer des Widerspruchsverfahrens nicht vollziehbar und muss nicht befolgt bzw. von einer Genehmigung darf nicht Gebrauch gemacht werden.
Hiervon gibt es zwei Ausnahmen. Entweder ist der Verwaltungsakt kraft Gesetz sofort vollziehbar (z.B. die Erhebung von Beiträgen und Gebühren) und befreit somit nicht von der Pflicht zur Zahlung der festgesetzten Gebühren oder der Sofortvollzug wird von der Behörde selbst angeordnet.
Findet immer eine mündliche Verhandlung vor dem Kreisrechtsausschuss statt?
Nein. Es besteht die Möglichkeit, mit Einverständnis aller Beteiligten von einer mündlichen Erörterung abzusehen und eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren durch den Rechtsausschuss (Vorsitzende/Vorsitzender und zwei Beisitzer) herbeizuführen oder aber ebenfalls mit Zustimmung aller Beteiligter eine Entscheidung durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden alleine (ohne mündliche Erörterung mit den Beteiligten) zu beantragen.
Kann ich meinen Widerspruch auch wieder zurücknehmen?
Ja. Seinen Widerspruch kann man jederzeit - ohne Angabe von Gründen - zurücknehmen mit der Folge, dass der angegriffene Bescheid bestandskräftig wird. Entsprechend der Widerspruchseinlegung hat auch die Rücknahme schriftlich oder per Niederschrift bei der Ausgangsbehörde oder der Widerspruchsbehörde zu erfolgen.
Endet das Verfahren immer mit einem Widerspruchsbescheid?
Nein. Neben der Rücknahme des Widerspruchs und der Abhilfe durch die Ausgangsbehörde besteht die Möglichkeit, dass sich die Parteien vergleichsweise einigen.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
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Zuständige Mitarbeiter
Frau Monique Barudio
Postadresse
Gebäude: Morschheimer Straße 9Raum-Nr.: 01
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Frau Susanne Dejon
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Gebäude: Morschheimer Straße 9Raum-Nr.: 01
Stockwerk: 2. OG
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Herrn Andreas Kemmer
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Uhlandstraße 2
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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Einführung von Altglascontainer im Kreisgebiet
Ab dem 1. Januar 2025 erfolgt im Donnersbergkreis die Umstellung des Altglas-Sammelsystems. Zukünftig wird die Sammlung nicht mehr über Abholung von Glassäcken, sondern anhand von Altglascontainern erfolgen. Die Glascontainer werden durch die Firma Jakob Becker Entsorgungs-GmbH aus Mehlingen aufgestellt.
Bei der Sammlung in Containern wird nach weißem, grünem und braunem Glas farblich sortiert. Hierfür stehen an jedem Standort jeweils eigene Container zur Verfügung. Blaues und rotes Glas gehören in den grünen Altglascontainer, da dies den größten Anteil an Fremdfarben aufnehmen kann. In der Trennung nach Farben liegt auch ein entscheidender Vorteil der Altglascontainer, denn je sauberer das Altglas getrennt wird, desto mehr kann wieder für die Produktion von neuem Verpackungsglas eingesetzt werden.
Die Einwurfzeiten sind werktags zwischen 8:00 - 13:00 Uhr sowie 15:00 - 19:00 Uhr.
In die Altglascontainer kommt ausschließlich Behälterglas (und dies restentleert) wie Konservengläser, Marmeladengläser, Getränkeflaschen aus Glas (ohne Pfand), Einmachgläser, Flakons aus Glas, pharmazeutische Glasbehälter.
Nicht in die Glascontainer gehören beispielsweise Fenster-, Spiegel- und Bleiglas, Trinkgläser, hitzebeständiges Glas, Pfannendeckel aus Glas, Leuchtstoffröhren, Glühbirnen, Energiesparlampen und Glasbausteine.
Standplätze in der Verbandsgemeinde Eisenberg:
Eisenberg |
1) In den Geldäckern/Ecke Otto-Anspach-Straße: Grünfläche westlich neben Parkfläche TEDI/dm 2) Konrad-Adenauer-Straße: Ecke Alte Kerzenheimer Straße, Grünfläche nördlich des Einmündungsbereichs der Alten Eisenberger Straße 3) Friedrich-Ebert-Straße: Schotterparkplatz an der Ecke Martin-Luther-Straße, am Zaun im westlichen Bereich 4) Siemensstraße: Grünfläche/Parkfläche im westlichen Bereich der Einmündung in die Konrad-Adenauer-Straße 5) Bahnhofstraße: seitliche Bahnhofstraße, Parkfläche bzw. Grünfläche vor Buswendeschleife 6) Kinderdorfstraße: östlicher Bereich der Parkfläche unterhalb SOS-Kinderdorf 7) Kreisdeponie Eisenberg an der B47 zwischen Eisenberg und Hettenleidelheim |
Kerzenheim | Lautersheimer Straße: Parkplatz Friedhof |
Ramsen | 1) Parkplatz Bahnhofstraße/Am Klosteracker 2) Am Eiswoog: Parkplatz Gasthof Forelle |
Rosenthal | Adolf-von-Nassau-Straße: Bolzplatz an der Feuerwehr |
Stauf | Ebersteinstraße: Schotterparkfläche am Ortseingang rechts, an der Rückwand des Feuerwehrgerätehauses |
Steinborn | Ostring: Ecke Ramsener Straße, nördlich des Buswendeplatzes entlang der Rückseite des Betriebsgebäudes |
Standplätze in der Verbandsgemeinde Göllheim:
Albisheim | Stetter Straße: Parkfläche Edeka, nordwestliche Ecke |
Biedesheim | Schulstraße: Parkplatz Gemeindehaus |
Bubenheim | Hintergasse: Parkplatz vor der Dorfgemeinschaftshalle |
Dreisen | Am Sportplatz: Parkplatz Dorfgemeinschaftshaus |
Einselthum | Hauptstraße: Parkplatz Friedhof |
Göllheim | 1) Königskreuz Straße: Parkplatz Realschule Plus 2) Raiffeisenstraße: Sackgasse zwischen Autohaus Hoffmann und Dyckerhoff |
Immesheim | Hauptstraße, Gebäuderückseite der Scheune |
Lautersheim | Friedhofstraße: Parkplatz Friedhof |
Ottersheim | Hauptstraße: bei der Feuerwehr |
Rüssingen | Hauptstraße: Parkplatz Sportplatz |
Standenbühl | ! Geänderter Standplatz: Container stehen am Friedhof (nicht am Dorfgemeinschaftshaus) |
Weitersweiler | Hauptstraße: Mitfahrerparkplatz Weitersweiler, neben dem Friedhof |
Zellertal | Zeller Straße: Parkplatz Grundschule |
Standplätze in der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden:
Bennhausen | Hauptstraße: asphaltierte Zufahrt zwischen Nr. 14 und 16 |
Bischheim | An der K60 nach dem Friedhof in Richtung Heubergerhof |
Bolanden | 1) Parkplatz im Gängelstockweg 2) Klosterwiesen |
Bolanden-Weierhof | Im See: Parkplatz Jobcenter |
Dannenfels | Bauhofgelände, Bennhauser Str. 26 (Achtung: im Abfuhrplan 2025 stand irrtümlich Bastenhauser Str. 26!) |
Gauersheim | Parkplatz Sportplatz |
Ilbesheim | Parkplatz Friedhof |
Jakobsweiler | Am Friedhof |
Kirchheimbolanden | 1) Großer Parkplatz in der Hitzfeldstraße, in der Nähe der Bushaltstelle gegenüber Lidl/HIT 2) Eckgrundstück Am Hölzchen/Zur Güldengewann |
Kriegsfeld | Turn- und Festhalle |
Marnheim | Keine Altglascontainer vorgesehen |
Morschheim | Parkplatz am Friedhof |
Mörsfeld | Standplatz wird noch veröffentlicht |
Oberwiesen | Parkplatz Kindergarten/Feuerwehr |
Orbis | Keine Altglascontainer vorgesehen |
Rittersheim | Standplatz wird noch veröffentlicht |
Stetten | Parkplatz Sportplatz |
Standplätze in der Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land:
Alsenz | 1) Norma (Niedermoscheler Straße) 2) Gemeindeverwaltung (Robert-Koch-Straße) |
Bayerfeld-Steckweiler | Dorfplatz (Ortsteil Bayerfeld) |
Bisterschied | Friedhofstraße am Ortsrand |
Dielkirchen | Keine Altglascontainer vorgesehen |
Dörrmoschel | Parkplatz Friedhof im Wendehammer |
Finkenbach-Gersweiler | Parkplatz Sportplatz |
Gaugrehweiler | Hauptstraße: Freifläche angrenzend hinter dem letzten Haus linkerhand Richtung Oberhausen |
Gehrweiler | Eckstraße: ehemalige Grundschule Gehrweiler |
Gerbach | Am Friedhof |
Gundersweiler | Am Dorfplatz |
Imsweiler | Keine Altglascontainer vorgesehen |
Kalkofen | Am Friedhof |
Katzenbach | Parkplatz Feuerwehr |
Mannweiler-Cölln | 1) Parkplatz Sporthalle 2) Deponie Richtung Weidelbacherhof (Öffnungszeiten: Dienstag von 8-12 und 12:30-16:15 Uhr, am 3. Samstag im Monat von 8-11:45 Uhr, Winterschließung beachten, siehe unter Eintrag 'Deponien') |
Münsterappel | Parkplatz Dorfgemeinschaftshaus |
Niederhausen | Einbuchtung an der L400 |
Niedermoschel | Parkplatz Lewensteinhalle |
Oberhausen | Standplatz wird noch bekannt gegeben |
Obermoschel | Bauhofgelände |
Oberndorf | Parkplatz Dorfgemeinschaftshaus |
Ransweiler | Am Friedhof |
Rathskirchen | Brüschweg (in der Einbuchtung) |
Reichsthal | Hahnenbachstraße: Bushaltestelle |
Rockenhausen | 1) Kreuzwiese: Umwelttechnik Schückler 2) Industriestraße: Parkplatz Adient Wichtiger Hinweis: der im Abfallentsorgungsplan 2025 veröffentlichte Standplatz auf dem Inkelthalerhof (ZOAR) ist kein öffentlich zugänglicher Altglascontainer. Bitte entsorgen Sie das Altglas bei den beiden oben erwähnten Standplätze. |
Rockenhausen-Dörnbach | Parkplatz am Friedhof |
Rockenhausen-Marienthal | Standplatz wird noch bekannt gegeben |
Ruppertsecken | Parkplatz am Friedhof |
St. Alban | Am Friedhof |
Schiersfeld | Parkfläche vom Friedhof |
Schönborn | Parkplatz Friedhof |
Seelen | Parkfläche unterhalb des Friedhofes |
Sitters | Parkplatz Friedhof |
Stahlberg | Dorfgemeinschaftshaus |
Teschenmoschel | Maggesgasse: hinter dem Bürgerhaus |
Unkenbach | Talstraße (am Bolzplatz) |
Waldgrehweiler | Hauptstraße: Parkfläche zwischen Nr. 28 und 32 |
Winterborn | Parkplatz am Friedhof |
Würzweiler | Asphaltierter Platz am Friedhof |
Standplätze in der Verbandsgemeinde Winnweiler:
Alsenbrück-Langmeil | Parkplatz Friedhof, links neben dem Eingang |
Börrstadt | Parkplatz Gemeindehalle |
Breunigweiler | Dorfplatz |
Falkenstein | Standplatz wird noch bekannt gegeben |
Gonbach | Parkplatz Friedhof |
Höringen | Flurstraße: Trafohaus |
Imsbach | Keine Altglascontainer vorgesehen |
Lohnsfeld | auf dem großen Parkplatz in der Verlängerung Schmiedgasse, neben dem Sportplatz |
Münchweiler | Parkplatz Bürgerhaus |
Schweisweiler | Keine Altglascontainer vorgesehen |
Sippersfeld | Parkplatz Sportplatz |
Steinbach | Parkplatz Friedhof (hinter dem Anschlusshaus der Deutschen Glasfaser) |
Wartenberg-Rohrbach | Keine Altglascontainer vorgesehen |
Winnweiler | 1) Straße "Am Schwimmbad", gegenüber SnackSupport 2) Bahnhofstraße: Parkbucht neben Trafostation 3) Kirchstraße: Parkplatz Friedhof 4) Deponie Winnweiler (an der L401): Öffnungszeiten: Mittwoch von 8-12 und 12:30-16:15 Uhr, und an jedem 1. Samstag im Monat von 8-11:45 Uhr. Winterschließung beachten, siehe unter Eintrag 'Deponien'. |
Winnweiler-Potzbach | Parkplatz Bürgerhaus |
Aktueller Stand: 01.04.2025
Hinweis: weitere Standplätze können noch folgen. Ebenso können Standplätze verlegt oder eventuell ganz wegfallen.