Trichinenprobenentnahme

    Hinweis: Vor einer Antragstellung benötigen Sie ein BundID-Konto

    Was ist die BundID?

    Die BundID bietet Ihnen im Rahmen des immer umfangreicher werdenden Onlineangebotes Ihrer Kreisverwaltung ein zentrales Konto zur Identifizierung. Hinterlegen Sie dort Ihre persönlichen Daten, werden diese in unseren Onlineangeboten vorausgefüllt. Das spart Zeit, ist sicher und bewahrt vor Tippfehlern. 

    Es gibt vier Möglichkeiten zur Konto-Erstellung: 

    • Benutzername & Passwort
    • Online-Ausweis
    • ELSTER-Zertifikat
    • Europäische ID
    Weitere Informationen finden Sie hier

    Online-Anträge:



    Fachliche Informationen zu den Onlineanträgen:

    / Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen beantragen

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Anne Hartelt

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Besucheradresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 005
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen

    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
    Details

    Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr oder vor der Abgabe an Andere amtlich auf Trichinen untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.

    Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet.

    Nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden beziehungsweise es an andere abgeben.

    Sie können die Fleischprobe zur Trichinenuntersuchung auch selbst entnehmen. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis zur Probeentnahme. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes durch:

    • den Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis oder ähnliches),
    • Vorlage Ihres gültigen Jahresjagdscheines und
    • Vorlage Ihrer erforderlichen Zuverlässigkeit

    beantragen.

    Rechtsgrundlage

    Weiterführende Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6

    Status Katalogeintrag

    6

    Online-Verfahren

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