Wohngeld: Mietzuschuss

      Online-Anträge:

      Informationen zu den Leistungen:

      / Logistik und Transport / Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse / Werkstattkarte erstmalig beantragen

      Zuständige Mitarbeiter

      Frau Linda Bieck

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      Postadresse

      Gebäude: Kreishaus
      Raum-Nr.: 08
      Stockwerk: EG
      Uhlandstraße 2
      67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
      Details

      Frau Celine Döngi

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      Postadresse

      Gebäude: Kreishaus
      Raum-Nr.: 09
      Stockwerk: EG
      Uhlandstraße 2
      67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
      Details

      Leistungsbeschreibung

      Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für

      • zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
      • Fahrzeughersteller,
      • Werkstätten sowie
      • deren verantwortliche Fachkräfte wie Installateurinnen und Installateure oder Technikerinnen und Techniker.

      Als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

      Die Werkstattkarte verwenden Ihre verantwortlichen Fachkräfte, um damit digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen.

      Die Werkstattkarte ist PIN-geschützt. Die persönliche PIN-Nummer bekommt die verantwortliche Fachkraft an ihre Privatanschrift gesandt. Fachkräfte dürfen jeweils nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und auch nur dort einsetzen. Die Werkstattkarte ist Eigentum des Unternehmens.

      Die Werkstattkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 1 Jahr gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte können Sie frühestens 1 Monat vor Kartenablauf beantragen.

      Den Diebstahl oder Verlust der Werkstattkarte müssen Sie unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzeigen, die die Werkstattkarte ausgestellt hat.

      Welche Unterlagen werden benötigt?

      • Antrag auf Erteilung einer Werkstattkarte:
      • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des Fahrzeugherstellers
      • Identitätsnachweis des Unternehmers oder der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
      • Identitätsnachweis sowie Mitteilung der Muttersprache der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird
      • Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie
        • nicht älter als 3 Jahre
      • Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
      • Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt (nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
        • nicht älter als 3 Jahre

      Welche Fristen muss ich beachten?

      Wenn Sie zum ersten Mal eine Werkstattkarte beantragen, müssen Sie keine Frist einhalten.

      Geltungsdauer: 1 Jahr

      Rechtsgrundlage

      § 57 b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

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