Tierseuchen - Meldung einer anzeigepflichtigen Tierseuche

    Tierseuchen müssen rechtzeitig erkannt und bekämpft werden, damit sie sich nicht weiter ausbreiten. 

    Daher müssen nach dem Tiergesundheitsgesetz bestimmte Tierseuchen sofort angezeigt werden, auch schon der Verdacht auf einen Ausbruch!

    Um welche Tierseuchen es sich handelt, finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums unter folgendem Link: BMEL - Tierseuchen - Anzeigepflichtige Tierseuchen

    Nach dem Tierseuchengesetz müssen Sie eine Tierseuche anzeigen, wenn Sie

    • die Halterin oder der Halter des Tieres sind
    • die Tierhalterin oder den Tierhalter vertreten
    • zeitweilig das Tier beaufsichtigen
    • beruflich mit Tieren zu tun haben, beispielsweise:
        • Beschäftigte im Viehhandel und -transport,
        • Fischzüchter oder Fischzüchterinnen,
        • Beschäftigte in der Fischerei,
        • Beschäftigte in der Jagd oder Schäferei,
        • mit der Ausübung der Tierheilkunde Beschäftigte
        • Leiter oder Leiterinnen einer Untersuchungsstelle oder Personen, die Tiere künstlich besamen, deren Leistung prüfen, Tiere kastrieren

      Wie erfolgt die Anzeige?

      Sie müssen die Tierseuche oder Ihren Verdacht über den Ausbruch einer Tierseuche unverzüglich formlos anzeigen.

      Hierzu benachrichtigen Sie zunächst das Veterinäramt der Kreisverwaltung Donnersbergkreis

      Abt. 8 Veterinäramt und Landwirtschaft
      Tel.: 06352 710-208
      Fax: 06352 710-248
      E-Mail: 

      Da das Mail-Postfach auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten und am Wochenende überprüft wird, nutzen Sie bitte bevorzugt die Meldung per Mail!

      Welche Informationen werden benötigt?

      • Ihr Name und Ihre Anschrift
      • Standort und die Haltungsform der betroffenen Tiere und sonstige für die jeweilige Tierseuche empfänglichen gehaltenen Tiere
      • Angabe der jeweiligen Tierzahlen
      • beobachtete Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der vermuteten Tierseuche

      Wie geht es weiter?

      Das zuständige Veterinäramt geht Ihrer Verdachtsanzeige nach und wird die entsprechenden Maßnahmen anordnen!

      Bitte halten Sie bis dahin die kranken und verdächtigen Tiere getrennt von anderen Tieren, um eine mögliche Ansteckung zu vermeiden. Schränken Sie den Personenkreis ein, der Kontakt mit den Tieren hat, um diese zu versorgen und ergreifen Sie die entsprechenden Biosicherheitsmaßnahmen (wie Kleidungs- und Schuhwechsel vor und nach dem Betreten des Stalles, Desinfektion der Hände und des Schuhwerkes).

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