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Zuständige Mitarbeiter
Frau Kim Alt

Frau Alexandra Arendt
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: 108
Floor: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details

Frau Tanja Ellrich

Frau Jutta Kedzierski

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Sie können Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten erhalten, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen. Das gilt auch, wenn Sie Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum sind.
Wohngeld wird in jedem Einzelfall gesondert – auf der Basis der sog. Wohngeldformel – berechnet. Bei der Berechnung wird die tatsächliche Miete bis zu einem Höchstbetrag bezuschusst. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sog. Mietenstufen.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Wohngeldbehörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Weitere Information zum Thema Wohngeld erhalten Sie auf der Seite des Landesministeriums.