⇑ / Kleinbetrieb zur Fleischgewinnung Zulassung beantragen
Zuständige Mitarbeiter
Herr Volker Baum

Frau Ingrid Bernhard

Herr Cem Eigenbrodt
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: 005
Floor: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details

Frau MVDr. Zuzana Müllerová
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: 007
Floor: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details

Herr Dr. Boris Rendel

Frau Dr. Ute Stauffer-Bescher

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Fleisch im Rahmen einer gewerblichen Schlachtung gewinnen möchten, benötigen Sie, ungeachtet der Größe des Unternehmens, eine Zulassung. Für sogenannte Kleinbetriebe bestehen hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen Erleichterungen gegenüber Großbetrieben, die Sie bei der zuständigen Behörde erfragen können.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis. (Rahmensatz 50 € bis 1.500 €).
Rechtsgrundlage
- ERORDNUNG (EG) NR. 853/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)
- Art.4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tier-LMHV)
Rechtsbehelf
Widerspruch