Leistungen A - Z

    Wählen Sie hier die von Ihnen gewünschte Leistung aus und erhalten Sie weiterführende Informationen dazu, wie z. B. den/die Ansprechpartner(in) in unserem Haus, welche Unterlagen zur Antragstellung mitzubringen sind oder laden Sie sich die dafür erforderlichen Formulare direkt am heimischen PC herunter.

    / Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Dr. Christine Zwerger

    VCard: Download VCard

    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 004
    Floor: UG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Leistungsbeschreibung

    Möchten Sie Veranstaltungen wie etwa Tierschauen, Tierbörsen und Tierausstellungen durchführen, müssen Sie dies der zuständigen Verwaltungsbehörde anzeigen. Zudem benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis, wenn Sie

    • Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen oder
    • gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Für Viehausstellungen, Viehmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art gilt Anzeigepflicht nach den Regelungen des Tiergesundheitsgesetzes. "Vieh" sind in diesem Sinne zum Beispiel Haustiere der Arten Pferd, Esel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Kaninchen, viele Geflügelarten, Gehegewild und Kameliden.

    Hunde- und Katzenausstellungen müssen angezeigt werden, wenn

    • Hunde und Katzen aus EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern teilnehmen oder
    • die Ausstellung oder Veranstaltung in einem tollwutgefährdeten Bezirk stattfinden soll.

    Die von der Veterinärbehörde auszustellende Genehmigung kann zudem nach dem Tierseuchenrecht an Auflagen gebunden werden.

    Bitte beachten Sie, dass gewerbliche Ausstellungen, wie Börsen und Ähnliches darüber hinaus eine tierschutzrechtliche Genehmigung bedürfen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie im konkreten Fall vorlegen müssen.

    Erforderliche Angaben sind:

    • Nennung des Veranstalters,
    • Angabe des Veranstaltungsdatums und -ortes,
    • Angaben zu den Tieren und Tierarten.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Anzeige: mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

    Antragsfrist: 4 Wochen

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