⇑ / Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden
Zuständige Mitarbeiter
Frau Dr. Christine Zwerger

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Möchten Sie Veranstaltungen wie etwa Tierschauen, Tierbörsen und Tierausstellungen durchführen, müssen Sie dies der zuständigen Verwaltungsbehörde anzeigen. Zudem benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis, wenn Sie
- Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen oder
- gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen.
Für Viehausstellungen, Viehmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art gilt Anzeigepflicht nach den Regelungen des Tiergesundheitsgesetzes. "Vieh" sind in diesem Sinne zum Beispiel Haustiere der Arten Pferd, Esel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Kaninchen, viele Geflügelarten, Gehegewild und Kameliden.
Hunde- und Katzenausstellungen müssen angezeigt werden, wenn
- Hunde und Katzen aus EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern teilnehmen oder
- die Ausstellung oder Veranstaltung in einem tollwutgefährdeten Bezirk stattfinden soll.
Die von der Veterinärbehörde auszustellende Genehmigung kann zudem nach dem Tierseuchenrecht an Auflagen gebunden werden.
Bitte beachten Sie, dass gewerbliche Ausstellungen, wie Börsen und Ähnliches darüber hinaus eine tierschutzrechtliche Genehmigung bedürfen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie im konkreten Fall vorlegen müssen.
Erforderliche Angaben sind:
- Nennung des Veranstalters,
- Angabe des Veranstaltungsdatums und -ortes,
- Angaben zu den Tieren und Tierarten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeige: mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Antragsfrist: 4 Wochen