⇑ / Finanzierung und Förderung / Infrastruktur-, Bau- und Wohnförderung / Wohnraumförderung: Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum
Zuständige Mitarbeiter
Frau Ariane Barbarino
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 230
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Details

Frau Milena Hahnenberger
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 202
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Details

Frau Lilia Strese
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 202
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Details

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz bietet im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung eine Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum an, um solche Haushalte im Land bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen, die auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind.
Antragsberechtigt sind die Eigentümer oder die dinglich Nutzungsberechtigen. Sie werden gefördert, wenn diese zusammen mit Ihren Haushaltsmitgliedern die maßgeblichenen Einkommensgrenzen, die jeweils nach der Haushaltsgröße gestaffelt sind, einhalten.
Die Förderung wird auf der Grundlage der veröffentlichten Förderprogramme, die die Fördervoraussetzungen und ‑konditionen abschließend definieren, durch Förderzusagen nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
Die Förderentscheidung (Förderzusage) bestimmt insbesondere den Förderzweck, die Höhe und Einsatzart der Zuwendungen.
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Zusätzliche Angaben der Kreisverwaltung Donnersbergkreis:
- Antragstellung bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Untere Bauaufsichtsbehörde
- Die Kreisverwaltung Donnersbergkreis wird eine Überprüfung vornehmen, ob Sie zum berechtigten Personenkreis gehören und ob Sie die Einkommensgrenze sowie die Wohnungsgröße einhalten können. Außerdem wird die für Sie maßgebende Förderquote festgelegt.
- Die von der Kreisverwaltung Donnersbergkreis erteilte Förderbestätigung wird zusammen mit einer Kopie Ihres Darlehensantrages sowie allen weiteren erforderlichen Unterlagen der Investitions- und Strukturbank in Mainz vorgelegt. Diese wird dann den Darlehensvertrag mit Ihnen abschließen.
- siehe hierzu auch https://isb.rlp.de/foerderung/705.html
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) oder bei den jeweils für das Grundstück örtlich zuständigen Verwaltungen der Städte und Landkreise.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der baulichen Modernisierungsmaßnahmen bei der für das Grundstück örtlich zuständigen Verwaltung der Städte und Landkreise zu stellen.