Brand- und Katastrophenschutz

    Dieses Themengebiet gliedert sich in folgende Bereiche:



    Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    / Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen

    Zuständige Mitarbeiter

    Herr Thorsten Bieck

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 07
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie mit Ihrem Busunternehmen Fahrten im Gelegenheitsverkehr anbieten möchten, brauchen Sie dafür eine Genehmigung.

    Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

    • Ausflugsfahrten
    • Ferienreisen
    • Fahrten mit Mietbussen

    Eine Fahrt im Gelegenheitsverkehr muss:

    • an den Ausgangsort zurückführen
    • die Reisestrecke im Vorfeld festlegen
    • für alle Mitreisenden gleich gelten
    • mit Kraftfahrzeugen durchgeführt werden, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich Fahrerin oder Fahrer geeignet und bestimmt sind.
    • nur einen Fahrschein für die gesamte Fahrt anbieten

    Sie erhalten die Genehmigung für bis zu 10 Jahre. Anschließend müssen Sie eine Verlängerung beantragen.

    Für grenzüberschreitende Fahrten benötigen Sie mit der EU-Gemeinschaftslizenz eine weitere Genehmigung.

    Wenn Sie lediglich Fahrten im Gelegenheitsverkehr vermitteln, diese aber nicht selbst durchführen, brauchen Sie keine Genehmigung.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Geltungsdauer: 10 Jahre

    Rechtsgrundlage

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