Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
⇑ / Abfall und Umweltschutz / Tier-, Pflanzen- und Naturschutz / Schlachtung Erlaubnis beantragen
Zuständige Mitarbeiter
Frau Ingrid Bernhard

Frau Maria Geiger
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: 005
Floor: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details

Frau Dr. Ute Stauffer-Bescher

Frau Dr. Christine Zwerger

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Das Schlachten von als Haustieren gehaltenen Nutztieren bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis. Wenn Sie demnach Tiere gewerbsmäßig schlachten wollen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen. Besonderheiten bestehen für Hausschlachtungen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach den entsprechenden Gebührensatzungen der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte.
Rechtsgrundlage
- Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
- Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Verordnungen (EU) 2019/624 und 2019/627, die die Durchführung der amtliche Kontrollen regeln (EG) Nr. 854/2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
- Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)
- Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
Rechtsbehelf
Widerspruch.