Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
⇑ / Öffentliches Baunachbarrecht
Zuständige Mitarbeiter
Frau Ilona Falkenstern

Frau Kerstin Lüke

Frau Steffi Richter
Postadresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: 229a
Floor: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Details

Herr Jörg Sasser

Herr Uwe Welker

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Eine Baumaßnahme wirkt sich oft auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes aus. Deshalb gibt es Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen (sog. nachbarschützende Vorschriften). Hierzu zählen z. B. die vorgeschriebenen Abstandsflächen vor Gebäuden. Nur auf die Verletzung von solchen Vorschriften kann sich ein Nachbar mit Erfolg berufen.