Brand- und Katastrophenschutz

    Dieses Themengebiet gliedert sich in folgende Bereiche:



    Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    / Verpflichtungserklärung abgeben

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Stefanie Bergsträßer

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 04
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
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    Details

    Frau Marie Sophie Gabrielow

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 06
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Sanela Islamovic

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 04
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Barbara Lukaszczyk

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 05
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
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    Herr Vitalij Malcev

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 05
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Alina Mielke

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 06
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Ksenia Mishkova

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 04
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Sabine Vogler

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 03
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Nicole Wörns

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    Postadresse

    Gebäude: ehemaliges Gesundheitsamt
    Room Nr.: 04/05
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
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    Leistungsbeschreibung

    Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung werden die Kosten für den Lebensunterhalt eines ausländischen Mitbürgers übernommen, um diesen zu einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, wenn er selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt.

    Bei Eintritt des Verpflichtungsfalles sind sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für dessen Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden. Der Verpflichtungsgeber kann eine natürliche oder eine juristische Person sein.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Hier sind die ergänzenden Angaben der Kreisverwaltung Donnersbergkreis:

    Eine Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde ist aktuell unbedingt erforderlich.

    Um evtl. Wartezeiten zu vermeiden ist es zu empfehlen, den im Formularbereich zur Verfügung gestellten Vordruck ("Erfassungsbogen")

    vollständig und gut leserlich ausgefüllt zusammen mit aktuellen Einkommensnachweise vorab per Mail (

    oder Post zu übersenden und bei Ihrer Vorsprache im Original mitzubringen.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Verpflichtungserklärung geben Sie gegenüber der Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung ab.

    Hinweis zu Auslandsvertretungen

    • Aufgrund der weltweiten Ausbreitung des Virus Covid-19 ist zu beachten, dass es weltweite Einschränkungen zu touristischem Reiseverkehr gibt, die permanenten Veränderungen unterliegen. Die deutschen Konsulate und Botschaften bieten ihre Dienstleistungen nicht wie gewohnt an.
    • Das Auswärtige Amt informiert über die Bedingungen im Land des ausländischen Besuchers.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    -  Personalausweis oder Pass (inklusive gültigem Aufenthaltstitel)

    -  Einkommensnachweis der letzten drei Monate (z.B. Gehaltsbescheinigung, Lohnzettel, Rentenbescheid)

    -  Bei Selbständigen: Aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über die Höhe des durchschnittlichen

       monatlichen Netto-Einkommens.

    -  Sofern Ihr monatlich zur Verfügung stehendes Netto-Einkommen nicht ausreicht,

       wäre als alternativer Bonitätsnachweis    

       auch ersatzweise ein Sparbuch mit Sperrvermerk (s. Ziffer 7 des Erfassungsbogens) oder Bankbürgschaft

       in Höhe von 5.000,- EUR pro Gast möglich.

    -  Wohnungsnachweis (Mietvertrag oder Kaufvertrag)

    -  Personalien,  evtl. Passdaten und genaue Adresse des Gastes/der Gäste

       (Weitergehende Informationen - siehe Erfassungsbogen im Formularbereich)

    Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    29,00 EUR   -   (§ 47 Abs. 1 Nr. 12 AufenthV) 

    Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    §§ 66 - 68 AufenthG

    Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Erfassungsbogen Verpflichtungserklärung Juli 2022.pdf

    Erklärung zur Verpflichtungserklärung

     


    Infos / Anträge der Botschaften

     

    Informationen des Auswärtigen Amtes

    Was sollte ich noch wissen?

    Die Verpflichtungserklärung stellt keine Verpflichtung gegenüber dem eingeladenen ausländischen Mitbürger dar. Die Verpflichtungserklärung ermöglicht es staatlichen Stellen, sie finanziell in Anspruch zu nehmen, falls wegen des Aufenthalts Kosten entstehen, die nicht aus Sozialversicherungsbeiträgen stammen (beispielsweise Sozialhilfekosten, nicht aber Rente oder Arbeitslosengeld, wenn der ausländische Mitbürger dafür Beiträge bezahlt hat).

    Formulare

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