Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
⇑ / Verreisen mit Tieren - Heimtierpass
Zuständige Mitarbeiter
Frau Ingrid Bernhard

Frau Dr. Ute Stauffer-Bescher

Frau Dr. Christine Zwerger

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Aufgrund EU-Regelung muss für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend verbracht werden, grundsätzlich ein Pass (Heimtierausweis) nach einheitlichem Muster mitgeführt werden.
Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d. h. das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.
Dies bedeutet im Fall einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens 3 Monaten, dass diese Impfung mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt durchgeführt wurde und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt. Die Dauer des Schutzes bei Wiederholungsimpfungen richtet sich nach den Angaben
Allgemeine Hinweise zu Einreiseregelungen erhalten Sie auf der
Informationen zum Heimtierausweis finden Sie auf der Homepage des Ministeriums nach Eingabe von "Heimtierausweis" als Suchbegriff
Zuständige Behörde
- Kreisfreie Stadt
- Kreisverwaltung