⇑ / Schule, Ausbildung und Studium / Studium / Ausbildungsförderung Bewilligung
Leistungsbeschreibung
An wen muss ich mich wenden?
Voraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen:
- deutscher Staatsbürger
- ausländischer Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
- maximal 29 bzw. 34 Jahre alt, Ausnahmen zugelassen
- Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern und ggf. des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners reichen für die Finanzierung der Ausbildung nicht aus
Welche Unterlagen werden benötigt?
- förmlicher Antrag
- Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung bzw. Nachweis über das Praktikum
- Einkommensnachweise der Eltern und ggf. des Ehegatten oder Lebenspartners
- Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr
wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:- Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom vorletzten Kalenderjahr
- ggf. Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahreseinkommen vom vorletzten Kalenderjahr
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
- § 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- § 5 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- § 7 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Anträge / Formulare
Rheinland-Pfalz bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag online auszufüllen. Sie müssen die Formulare nur noch ausdrucken, unterschreiben und anschließend der zuständigen Stelle über-senden. Nach dem Ausfüllen der Antragsformulare erhalten Sie eine Übersicht mit Unterlagen, die Sie noch zusätzlich einreichen müssen. Sollten noch Nachweise fehlen, werden diese von der zuständigen Stelle von Ihnen noch angefordert.
Was sollte ich noch wissen?
BAföG-Hotline: +49 800 223-6341 (kostenfrei)
- Informationen zum BAföG auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
- Aktuelle Bedarfssätze