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Zuständige Mitarbeiter
Frau Cornelia Adam
Herr Maximilian Beutel
Frau Wiebke Beutel
Herr Nick Breitwieser
Frau Olga Hanß
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: 0018
Floor: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Nadja Kohl
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Im Bereich der landwirtschaftlichen Direktzahlungen der ersten Säule der GAP, Zahlungen für die Umstrukturierung der Rebflächen und Zahlungen für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe spielt der Begriff Cross Compliance (Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen) eine wichtige Rolle. Er besagt, dass Antragssteller zum Erhalt von Zahlungen bestimmte Verpflichtungen einhalten müssen.
Die Verpflichtungen erstrecken sich auf:
- die Einhaltung von Grundanforderungen an die Betriebsführung in den Bereichen Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen, Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen und Tierschutz,
- die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands der Flächen sowie
- die Erhaltung des Dauergrünlandes.
Werden die für diese Bereiche bestehenden fachrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten, erfolgt eine Sanktionierung. Je nach Schwere, Ausmaß, Dauer oder Häufigkeit der Verstöße kommt es zu einer Kürzung zwischen 1% bis zu 100% der genannten Zahlungen für ein oder mehrere Kalenderjahre.
In der Regel werden jährlich 1% aller Zahlungsempfänger in Rheinland-Pfalz durch die zuständigen Fachrechtsbehörden, also Veterinärbehörden, untere Naturschutzbehörden, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung und dem Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR-Mosel), auf Einhaltung der Cross Compliance überprüft.
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).